Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde und vertritt die Kirchengemeinde sowie das Vermögen nach außen. Er beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr und stellt weiterhin die Jahresrechnung fest. Der Verwaltungsrat bestellt einen Kirchenrechner, soweit die entsprechenden Aufgaben nicht durch eine andere kirchliche Stelle wahrgenommen werden. Die Amtszeit des Verwaltungsrates verläuft analog zu der Amtszeit des Pfarrgemeinderates. Die Mitglieder werden vom Pfarrgemeinderat gewählt.
Mitglieder der Verwaltungsräte 2020 - 2024