Seit 9. Dezember 2023 ist er Generalvikar des Bistums Mainz. Er nimmt gemeinsam mit der Bevollmächtigten des Generalvikars die Verantwortung im Bereich des Generalvikars wahr.
Ein Generalvikar ist der persönliche Stellvertreter des jeweiligen Diözesanbischofs in allen Verwaltungsaufgaben. An dieser Stelle handelt er mit den gleichen Vollmachten wie der Bischof selbst. Man kann also sagen, dass ein Generalvikar für alles zuständig ist – ausgenommen der bischöflichen Amtshandlungen.
Der Generalvikar wird vom Bischof frei ernannt. Mit der Amtszeit des Bischofs endet auch die des Generalvikars. Die Vollmachten, die ein Bischof seinem Generalvikar übertragen kann, werden im Kirchlichen Gesetzbuch, dem Codex Iuris Canonici ( CIC ), geregelt.
Der Generalvikar ist der Leiter des Bischöflichen Ordinariates, das rund 380 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt. Hier laufen die Drähte des ganzen Bistums zusammen und als Stellvertreter des Bischofs trifft der Generalvikar alle Entscheidungen im Bereich der Verwaltung für die ganze Diözese.
Er übernimmt das Amt vom ehemaligen Generalvikar Udo Bentz.