Grundlegende Texte und Erklärungen

Das Ökumenismusdekret "Unitatis redintegratio"

Unitatis redintegratio (UR) heißt, nach seinen Anfangsworten, das Dekret über den Ökumenismus, das vom Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert, mit 2.137 zu 11 Stimmen beschlossen und am 21. November 1964 von Papst Paul VI. feierlich promulgiert wurde.

Seine drei Kapitel behandeln

  • Die katholischen Prinzipien des Ökumenismus
  • Die praktische Verwirklichung des Ökumenismus
  • Die vom Römischen Apostolischen Stuhl getrennten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften

Im Einklang vor allem mit Lumen gentium, der Dogmatischen Konstitution über die Kirche, wird hier eine Neuorientierung der römisch-katholischen Kirche bezüglich ihres Selbstverständnisses deutlich, die eine positivere Würdigung anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften beinhaltet und deren Heilsvermittlung (differenziert) anerkennt. Inhaltliche Konsequenz daraus ist die Einsicht, dass ökumenisches Engagement zu den ureigensten Aufgaben der Kirche gehört.

Erklärung zum 40. Jahrestag der Verabschiedung des Ökumenismusdekretes von Erzbischof Hans-Josef Becker, Präsident des Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik, zusammen mit Prof. Dr. Wolfgang Thönissen, Leiter des Möhler-Instituts. 21. November 2004

Zur Einheit gerufen. Wort der deutschen Bischöfe zur Ökumene aus Anlass des 50. Jahrestages der Verabschiedung des Ökumenismusdekretes "Unitatis redintegratio". Am 23. September 2014 verabschiedet.

"Nostra aetate" (In unserer Zeit) ist das erste offizielle Dokument der römisch-katholischen Kirche, in der die anderen Religionen positiv anerkannt werden. Es wurde von den Vätern des Zweiten Vatikanischen Konzils am 28. Oktober 1965 mit 96-prozentiger Zustimmung angenommen und von Papst Paul VI. rechtskräftig verkündet.

Die Erklärung betont das Verbindende mit den anderen Religionen, ohne den eigenen Wahrheitsanspruch zu schmälern. Sie ruft Christen, Juden und Muslime dazu auf, Missverständnisse im Dialog auszuräumen.

Das Kapitel über das Judentum ist das umfangreichste der Erklärung. Mit einer klaren Absage an den traditionellen Antijudaismus beginnt eine umfassende Aussöhnung der Kirche mit dem Judentum. Zwei zentrale Anliegen beinhaltet "Nostra Aetate": erstens eine Verurteilung des Antisemitismus, verbunden mit einem Schuldeingeständnis der Kirche als Mitverursacherin; zweitens die Notwendigkeit, dass die Kirche niemals die Wurzeln ihres Glaubens im Judentum vergessen darf.

Mit "Nostra aetate" wurde festgeschrieben, dass die jüdische Religion für Christen nicht etwas Äußerliches ist, sondern in gewisser Weise zum Inneren ihrer eigenen Religion gehört. Zum Judentum haben die Christen eine so enge Beziehung wie zu keiner anderen Religion.

Zum Islam heißt es in dem Dokument wörtlich: "Mit Hochachtung betrachtet die Kirche auch die Muslime, die den alleinigen Gott anbeten." Die Synodenväter rufen Christen und Muslime auf, "sich aufrichtig um gegenseitiges Verstehen zu bemühen und gemeinsam einzutreten für Schutz und Förderung der sozialen Gerechtigkeit, der sittlichen Güter und nicht zuletzt des Friedens und der Freiheit für alle Menschen".

(kna)

Quelle: Domradio.de

Dignitatis humanae - Würde des Menschen - heißt, nach ihren Anfangsworten, die Erklärung über die Religionsfreiheit, die vom Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert und am 7. Dezember 1965 von Papst Paul VI. promulgiert wurde.

Mit dieser Erklärung vollzog die katholische Kirche eine grundlegende Neupositionierung, weg von der Ablehnung der Religionsfreiheit, die ihren Höhepunkt 1864 in der Enzyklika Papst Pius’ IX. Quanta cura mit ihrem Anhang, dem Syllabus errorum  gefunden hatte, hin zu einer Anerkennung der Gewissens- und Religionsfreiheit als Menschenrecht.

Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 110

Das Ökumenische Direktorium ist als Konkretisierung des Ökumenismusdekrets Unitatis redintegratio zu verstehen und wurde bereits zu Pfingsten 1967 und im April 1970 in zwei Teilen veröffentlicht.

  • 1. Teil, 14. Mai 1967
    Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen
    Ökumenisches Direktorium Ad totam ecclesiam http://www.kathpedia.com/index.php?title=Ad_totam_ecclesiam_(Wortlaut)
    Richtlinien zur Durchführung der Konzilsbeschlüsse über die ökumenische Aufgabe
  • 2. Teil, 16. April 1970
    Sekretariat für die Einheit der Christen
    Ökumenisches Direktorium Spiritus domini http://www.kathpedia.com/index.php?title=Spiritus_domini_(Wortlaut)
    Richtlinien zur Durchführung der Konzilsbeschlüsse über die ökumenische Aufgabe

Neue kirchliche Gesetzbücher für die lateinische Kirche (1983) und die katholischen Ostkirchen (1990) sowie der Katechismus der Katholischen Kirche (1992) machten eine Neufassung notwendig, die auch die Ergebnisse des ökumenischen Dialogs einbezog.

Die Neufassung von 1993 möchte durch Orientierungen und Normen von allgemeiner Bedeutung zum praktischen Engagement in der ökumenischen Arbeit der katholischen Kirche motivieren. So werden etwa die entwickelten ökumenischen Strukturen vorgestellt und die Zusammenarbeit der christlichen Konfessionen im ökumenischen Dialog gewürdigt; nachdrücklich wird eine (Fort-)Bildung in ökumenisch relevanten Themen empfohlen. Weitere Regelungen betreffen die Möglichkeiten für Katholiken bzw. nichtkatholische Christen, am sakramentalen Leben einer anderen bzw. der katholischen Kirche teilzunehmen.

  • Neufassung, 25. März 1993
    Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen
    Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 110
    25. März 1993

https://www.moehlerinstitut.de/pdf/texte/direktorium/dbk_2110.pdf

Quellen:
http://www.moehlerinstitut.de/texte/oekumenisches-direktorium
http://www.kathpedia.com/index.php?title=Ad_totam_ecclesiam

Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre ist ein zentrales Dokument der Ökumenischen Bewegung, das einen Konsens über Grundwahrheiten der Rechtfertigung „allein aus Gnade“ zwischen dem Lutherischen Weltbund (LWB), der römisch-katholischen Kirche und dem Weltrat methodistischer Kirchen ausdrückt.

Am 31. Oktober 1999 (d. h. am Reformationstag) unterzeichneten Kardinal Edward Idris Cassidy, der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, und der LWB-Präsident Christian Krause in der evangelisch-lutherischen Kirche St. Anna in Augsburg die Erklärung, der die Methodisten am 23. Juli 2006 durch Unterschrift des Präsidenten Bischof Sunday Mbang und des Generalsekretärs George Freeman beitraten.

In der Erklärung heißt es unter anderem:

„Wir bekennen gemeinsam, dass der Mensch im Blick auf sein Heil völlig auf die rettende Gnade Gottes angewiesen ist. Die Freiheit, die er gegenüber den Menschen und den Dingen der Welt besitzt, ist keine Freiheit auf sein Heil hin. Das heißt, als Sünder steht er unter dem Gericht Gottes und ist unfähig, sich von sich aus Gott um Rettung zuzuwenden. Rechtfertigung geschieht allein aus Gnade.“

Mit dieser Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre und den vereinbarten Zusatzdokumenten (der Gemeinsamen Offiziellen Feststellung und dem Annex) wurde feierlich bekundet, dass zwischen Lutheranern und Katholiken ein Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre besteht. Sie verbinden damit die Feststellung, dass die gegenseitigen Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts die Lehre des Partners über die Rechtfertigung des Sünders vor Gott, wie sie in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre vorgelegt wurde, nicht zutreffen. An den Differenzen über die Rechtfertigung und die Ablasspraxis war in der Reformationszeit die Einheit der westlichen Kirche zerbrochen. Zum ersten Mal seit der Reformation ist es mit der Gemeinsamen Erklärung und den Zusatzdokumenten gelungen, dass die seit damals getrennten Kirchen gemeinsame Aussagen zu jener Lehre machen, die einst Ausgangspunkt für die Spaltung der abendländischen Kirche gewesen ist. Die Lehrverurteilungen, die sich auf die Rechtfertigungslehre beziehen, haben damit ihre kirchentrennende Wirkung verloren. Das damit Erreichte bedeutet jedoch noch nicht die Herstellung von Kirchengemeinschaft, da zum Beispiel im Verständnis des kirchlichen Amtes nach wie vor große theologische Unterschiede zwischen der römischen Kirche und dem Luthertum bestehen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Erkl%C3%A4rung_zur_Rechtfertigungslehre

Hintergrundinformation der DBK: 20 Jahre Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre

Die Charta Oecumenica ist ein Text, den alle Kirchen Europas gemeinsam erarbeitet haben. Die Mitgliedskirchen der ACK in Deutschland haben sie auf dem 1. Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin unterzeichnet. Das Ziel ist ein praktisches: Die Kirchen wollen das ökumenische Miteinander auf dem europäischen Kontinent intensivieren, indem sie gemeinsame Regeln für die Praxis festlegen. Das kommt im Untertitel der Charta Oecumenica zum Ausdruck: „Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa“.

Die Charta verdankt sich der Einsicht, dass Europa nach dem Fall der Mauer vor neuen Aufgaben steht. In dieser Situation wollen die Kirchen „mit dem Evangelium für die Würde der menschlichen Person als Gottes Ebenbild eintreten und als Kirchen gemeinsam dazu beitragen, Völker und Kulturen zu versöhnen“. Zu jedem in der Charta behandelten Thema werden „Selbstverpflichtungen“ genannt. D.h. sie ist kein Gesetz, das den Kirchen von außen aufgezwungen wird. Es geht darum, dass die europäischen Kirchen sich selbst verpflichten, ihre Beziehungen zueinander und die gemeinsame Arbeit so zu gestalten, dass sie mindestens dem Standard der Charta Oecumenica entsprechen.

Die Charta Oecumenica will Anstoß für Begegnungen, für Gespräche und für gemeinsame Projekte sein. Für Kirchengemeinden lohnt es sich, sich mit ihr zu beschäftigen. Sie können ihre ökumenische Arbeit und ihr Engagement für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung an der Charta messen und prüfen, wo noch Handlungsbedarf besteht. Dabei können sie sich mit allen Christinnen und Christen in ganz Europa – über die Grenzen der Europäischen Union hinaus – verbunden wissen.

Quelle: http://www.oekumene-ack.de/themen/charta-oecumenica/ 

Erklärung der Annahme der Charta Oecumenica

Erklärung der ACK: Gemeinsamer ökumenischer Weg mit der Charta Oecumenica

Vortrag von Landesbischof Friedrich Weber zur Charta Oecumenica

Faltblätter der ACK in Bayern zu den Themen der Charta

Arbeitshilfe des Bistums Hildesheim zur Charta Oecumenica

Arbeitshilfe des Bistums Augsburg zur Charta Oecumenica

Ergebnisse einer Umfrage der Konferenz Europäischer Kirchen zur Umsetzung der Charta Oecumenica in den Ländern Europas (englisch)

Botschaft der 3. Europäischen Ökumenischen Versammlung in Sibiu 2007: "Das Licht Christi scheint auf alle"

Wechselseitige Anerkennung der Taufe – 11 Kirchen in Deutschland unterzeichnen am 29. April 2007 in Magdeburg die Erklärung zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe

Vor der Unterzeichnung der Magdeburger Taufanerkennung gab es in Deutschland gut 30 lang einzelne regionale Vereinbarungen zwischen Gliedkirchen der EKD und Römisch-Katholischen Diözesen zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe.

Eine Vereinbarung zur Taufanerkennung in der Schweiz wurde im Jahr 1973 von Vertretern der christkatholischen Kirche, der römisch-katholischen Bischofskonferenz und des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes unterzeichnet. Ebenfalls 1973 wurde innerhalb eines Teils des europäischen Protestantismus die formelle Taufanerkennung im Rahmen der Leuenberger Konkordie beschlossen.

Eine Vereinbarung auf der Ebene der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz gab es nicht. Im Mai 2002 ging vom Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, Walter Kardinal Kasper, die Initiative aus, sich in den Bischofskonferenzen mit dem Thema Taufe und mit der ökumenischen Bedeutung der wechselseitigen Anerkennung der Taufe zu beschäftigen und zwischen den Kirchen entsprechende Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die Deutsche Bischofskonferenz nahm diese Initiative aus Rom auf und schlug vor, die wechselseitige Taufanerkennung für den gesamten Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD anzustreben. Eine Arbeitsgruppe, der auch Vertreter der Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland (KOKiD), der Evangelisch-methodistischen Kirche (zugleich für weitere Freikirchen) und der Altkatholiken (zugleich für die Anglikanische Kirche) angehörten, erarbeitete einen Text, dem die Unterzeichnerkirchen zustimmten. Allerdings wurde die Unterschrift des Vertreters der KOKiD, Bischof Longin von Klin (Patriarchat von Moskau) von Seiten des Moskauer Patriarchates wieder zurückgezogen.

Von Seiten der KoKiD wurde der „Erklärung über die Taufanerkennung“ eine Bemerkung zur praktischen Umsetzung beigefügt, die den Rahmen für die Anerkennung der in anderen Kirchen erfolgten Taufe bildet.

Vertreter der Kirchen, die die Gläubigentaufe praktizieren wie die Mennoniten, Baptisten, Adventisten und die Freien Evangelischen Gemeinden, wie auch die Koptisch-Orthodoxe und Syrisch-Orthodoxe Kirche konnten dem Text der Magdeburger Erklärung aus theologischen Gründen nicht zustimmen. Auch die Heilsarmee und die Quäker, die die Taufe nicht praktizieren, haben sich der Erklärung nicht angeschlossen. Der Vertreter der Äthiopisch-Orthodoxen Tewahedo-Kirche in Deutschland unterzeichnete die Erklärung einseitig ohne Rücksprache mit der Heiligen Synode der Kirche. Aufgrund dessen ist die Zustimmung des Vertreters unwirksam, denn er hat nicht die Zustimmung des höchsten Leitungsgremiums der äthiopischen Orthodoxen Kirche, das die Befugnis hat, Entscheidungen zu treffen und Vereinbarungen über die Organisation und den Glauben der Kirche einzugehen.

Texte und Erklärungen DBK

Gemeinsame Texte Nr. 28 der DBK und EKD - Juli 2023

Eine christliche Perspektiver auf ein universelles Menschenrecht

Mit diesem Bericht soll der Blick auf ein universelles Menschenrecht gerichtet werden, das in seiner Tiefe und Tragweite menschliches Leben in all seinen Dimensionen berührt 

Auszug aus dem Geleitwort:

"... Wenn wir als Kirchen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit besondere Aufmerksamkeit widmen, so geschieht dies nicht losgelöst vom größeren Kontext der allgemeinen Menschenrechte. Einschränkungen der Religionsfreiheit betreffen in der Regel so gut wie immer auch andere Grundrechte, z. B. die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit.

Wir verstehen diesen Bericht somit auch als einen Beitrag zum breiteren und allgemeinen

Menschenrechtsdiskurs – sowohl im ökumenischen Kontext als auch auf der Ebene von internationalen staatlichen und nicht-staatlichen Stellen ..."

Annette Kurschus, Präses, Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), und Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Kirchenrechtliche Fragen in der pastoralen Praxis mit Gläubigen der katholischen Ostkirchen

Eine Handreichung - 24. August 2020

Durch die Zuwanderung von Geflüchteten und Migranten verändert sich die katholische Kirche in Deutschland. Das Leben in unseren Kirchengemeinden ist vielfältiger geworden – auch durch Gläubige aus den katholischen Ostkirchen, die bei uns Heimat suchen und gefunden haben. Sie gehören der katholischen Kirche an, kommen aber aus verschiedenen östlichen „Eigenkirchen“, deren gewachsene Tradition in Liturgie und Kirchengesetz nach dem Willen des Zweiten Vatikanischen Konzils zu schätzen und zu pflegen ist.

In der pastoralen Praxis entstehen dadurch immer wieder Fragen, die vom Zusammentreffen der beiden Rechtskreise des CIC (Codex Iuris Canonici) und des CCEO (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium) herrühren. In diesem Zusammenhang gibt die von der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitete Handreichung den in der Seelsorge Tätigen eine Orientierung. Sie enthält Hinweise zur Spendung und zum Empfang der Sakramente sowie zu weiteren konkreten Fragen des Umgangs mit Angehörigen katholischer Ostkirchen im Leben der Kirche.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonfserenz Nr. 33 - 1. März 2020

Ein Beitrag von Kardinal Reihnhard Marx zum 80. Geburtstag von Metropolit Augoustinos

INHALT

Einleitung.................................................................................... 5

  1. Einheit als Gabe und Aufgabe ............................................. 8
  2. Einheit der Kirche aus katholischer Sicht ......................... 11
  3. Das katholische Einheitsverständnis im

ökumenischen Gespräch .................................................... 16

3.1. Im Dialog mit den reformatorischen Kirchen ................... 16

3.2. Im Gespräch mit den orthodoxen Kirchen ........................ 24

  1. Perspektiven ...................................................................... 32

Die Arbeitshilfe dokumentiert die Vorträge der ersten gemeinsamen Fachtagung der Deutschen Bischofskonferenz und der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD). Die Vorträge kommentieren jeweils aus jüdischer und katholischer Sicht die jüngsten Erklärungen zum christlich-jüdischen Verhältnis. Diskutiert werden aber auch Themen und Ziele des christlich-jüdischen Dialogs und die Bedeutung von Land und Staat Israel für den Dialog. Die Arbeitshilfe gibt damit einen Einblick in den gegenwärtigen Stand der katholisch-jüdischen Beziehungen. Sie richtet sich an alle, die sich in Gemeinde, Schule und Erwachsenenbildung oder in der konkreten Zusammenarbeit mit jüdischen Partnern für Fragen des christlich-jüdischen Verhältnisses interessieren.

Das Kirchenjahr in der Tradition des Ostens und des Westens

Arbeitshilfe Nr. 310 - 30. November 2019

Die Gemeinsame Kommission der Deutschen Bischofskonferenz und der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland hat über einen Zeitraum von zehn Jahren vier Dokumente über das Kirchenjahr in der Tradition des Ostens und des Westens erarbeitet. Sie befassen sich mit der Feier des Sonntags, dem Oster- und Weihnachtsfestkreis, mit weiteren Herrenfesten sowie solchen Festen, bei denen der Gottesmutter Maria und der Heiligen oder anderer wichtiger Aspekte des christlichen Glaubens gedacht wird. Die bislang als Einzelbroschüren zu den verschiedenen Themen veröffentlichten Texte werden nun als Gesamtausgabe in der Reihe der Arbeitshilfen vorgelegt.

Die Texte wollen das Kirchenjahr für katholische und orthodoxe Gemeinden und ihre Gläubigen sowie darüber hinaus für die interessierte Öffentlichkeit erschließen. Sie lassen die tiefe Verbundenheit in Theologie und Frömmigkeit zwischen Ost und West erkennen. So können sie dazu beitragen, einander besser kennenzulernen und das Verständnis füreinander zu stärken.

Arbeitshilfe Nr. 307 - 18. Oktober 2019

Die Arbeitshilfe enthält wichtige kirchenamtliche Dokumente, die seit der Konzilserklärung Nostra aetate (Kap. 4) von verschiedenen Bischofskonferenzen, der Päpstlichen Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum oder der Päpstlichen Bibelkommission zum Judentum veröffentlicht wurden, sowie jüdische Erklärungen zum Christentum. Sie gibt damit einen guten Einblick in den gegenwärtigen Stand des christlich-jüdischen Gesprächs. Die Arbeitshilfe richtet sich an alle, die sich in Gemeinde, Schule und Erwachsenenbildung oder in der konkreten Zusammenarbeit mit jüdischen Partnern für Fragen des christlich-jüdischen Verhältnisses interessieren.

Arbeitshilfe Nr. 236 - 24. August 2009

Christus aus Liebe verkündigen. Zur Begleitung von Taufbewerbern mit muslimischem Hintergrund

Während in den Medien oft über die Konversion von Christen zum Islam berichtet wird, ist über die Bewegung vom Islam hin zum Christentum wenig bekannt. Diese Beobachtung wurde im Hinblick auf Frankreich bereits Anfang der 90er Jahre formuliert. Sie gilt in ähnlicher Weise auch für Deutschland.
Vor diesem Hintergrund nimmt die Arbeitshilfe ''Christus aus Liebe verkündigen'' Menschen mit muslimischem Hintergrund in den Blick, welche den Weg des Christwerdens gehen möchten. Sie bietet Informationen zu Rahmenbedingungen der Konversion und behandelt spezifische Aspekte ihrer Vorbereitung auf die Taufe.
Die Arbeitshilfe wendet sich an Seelsorger und Seelsorgerinnen, die ihre Erfahrungen mit dem Katechumenat von Menschen mit muslimischem Hintergrund reflektieren oder sich vor die Aufgabe gestellt sehen, deren Weg des Christwerdens zu begleiten, darüber hinaus an pastorale Leitungsgremien und Räte, die sich mit Perspektiven einer Pastoral in einer pluralistischen Gesellschaft auseinandersetzen sowie Kirchenrechtler, die Zulassungsanträge zur Erwachsenentaufe bearbeiten.
Hinweis:
Das Teilkapitel 2.2 "Aufenthaltsrechtliche Aspekte" ersetzt wegen einer Neufassung des Textes vom 1. August 2016 das Teilkapitel 2.2 "Änderungen im Ausländerrecht" vom 24. August 2009.

Pastorale Richtlinien Bistum Mainz

Der Text dieser Broschüre wurde vom Sachausschuss „Ökumene“ der Diözesanversammlung für den Pastoralrat des Bistums Mainz im Jahr 2008 erarbeitet. Er soll den Verantwortlichen in der Gestaltung ökumenischer Gottesdienste, den Seelsorgeräten, Ökumenebeauftragten und Sachausschüssen zur Information, Handreichung und Ermutigung dienen.

Dies geschieht in den Richtlinien dieses Heftes auf doppelte Weise: Einerseits werden die allgemeinen Grundsätze und Normen mit den wichtigsten Begründungen zusammengefasst, andererseits werden gerade auch für die katholischen Christen die Elemente des evangelischen Gottesdienstes erklärt, schließlich konkrete Gottesdienstentwürfe für ökumenische Feiern dargeboten.

»Die ökumenische Aufgabe duldet keinen Aufschub. Die Gunst der Stunde, vom Herrn der Zeit geschenkt, darf nicht versäumt werden . . . Ökumenische Orientierung muß neuer Stil der Kirche werden. " Mit diesen Schlußworten schärfte 1976 die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland das Bewußtsein für die Verantwortung aller in der Förderung der Einheit der Christen. So wurden nach einer ersten Auflage im Jahr 1983 im Jahr 1990 erneut pastorale Richtlinien zur Ökumene überhaupt formuliert und herausgegeben. Mitgewirkt an dem Papier haben der Diözesanpastoralrat, der Sachausschuß Ökumene der Diözesanversammlung und das Refarat Ökumene des Bischöflichen Ordinariates sowie Karl Kardinal Lehmann.