Fest des hl. Apostels Matthias

Predigt von Kardinal Karl Lehmann (Mainz) in der Eucharistiefeier am 24. Februar 2015 in Hildesheim zur Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz

Datum:
Dienstag, 24. Februar 2015

Predigt von Kardinal Karl Lehmann (Mainz) in der Eucharistiefeier am 24. Februar 2015 in Hildesheim zur Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz

Lesung: Apg 1,15-26 (liturgisch gekürzter Text: 1,15-17ac-26)

Evangelium: Joh 15,9-17

Im deutschen Sprachgebiet feiern wir seit alters her heute das Fest des hl. Apostels Matthias, während im Generalkalender das Fest nach der Liturgiereform auf den 24. Mai gelegt wurde. Da Matthias im Neuen Testament nur in Apg 1,23.26 erwähnt wird und über sein Leben wenig Verlässliches überliefert wurde, ist er im Allgemeinen bei uns weniger bekannt. Oft wird er auch mit dem Apostel Matthäus verwechselt, dem Zöllner und nach der Überlieferung Verfasser des Matthäus-Evangeliums.

Der Name geht bei beiden auf dasselbe hebräische Wort zurück; er ist eine Kurzform für „Mattathias" und bedeutet übersetzt „Geschenk Gottes".

Ganz anders ist dies in Trier. Dort haben wir in der Basilika der St. Matthias-Abtei das einzige Apostelgrab nördlich der Alpen. Die Reliquien kamen zu Beginn des vierten Jahrhunderts im Auftrag der Kaiserin Helena als Geschenk nach Trier. Es gibt traditionelle Matthias-Wallfahrten, die von Matthias-Bruderschaften durchgeführt werden. So ist es auch mehr als verständlich, dass der Apostel Matthias Patron des Bistums Trier ist.

Natürlich gibt es auch andere regionale Schwerpunkte für seine Verehrung, z. B. in Aachen. Hier im Bistum Hildesheim muss seine Verehrung in Goslar genannt werden, wo man aus Harzsilber eine besondere Matthias-Münze prägte. Matthias ist auch regional durchaus ein volkstümlicher Heiliger. Der 24. Februar galt kalendermäßig schon immer als Vorbote des nahen Frühlings. Deshalb gibt es z. B. als Losung den Bauernspruch: „Sankt Mattheis bricht's Eis. Hat er keins, dann macht er eins." Viele Volksbräuche haben sich auch in anderen Ländern erhalten, die nicht selten Orakelcharakter haben.
Nun soll uns aber der hl. Apostel Matthias in seiner Bedeutung für die Kirche interessieren. Alles über ihn wissen wir ja nur von der Wiedergabe der Petrus-Reden im 1. Kapitel der lukanischen Apostelgeschichte (1,15-26). Die Kirche steht vor Pfingsten (2,1-13). Sie nimmt Abschied vom Aufenthalt Jesu auf dieser Welt, nach Lukas endgültig mit der Himmelfahrt (1,4-14). Nun muss zunächst das Verhältnis Jesu und der Urgemeinde zu Israel wiederhergestellt werden. Zuerst kam er ja zu seinem Volk. Die Zwölf weisen auf das Zwölf-Stämme-Volk. Jetzt muss der Zwölfer-Kreis wiederhergestellt werden, der durch den schnöden Verrat des Judas unvollständig geworden ist (vgl. die Apostellisten Lk 6,12-16; Apg 1,12-14). Es braucht eine Ergänzung, eine Nachwahl.

Die Szene, in der dies geschieht, hat zwei Seiten: „Israel" soll in seiner unverminderten Gänze in das Fundament der kommenden Kirche eingehen. Dies gehört zur Grundlage des neuen Gottesvolkes. Wo findet man aber jemanden, der dieser Ergänzung würdig ist? Der irdische Jesus, der die Apostel berief, kann dies jetzt nicht mehr. Petrus nennt zwei Eigenschaften für eine Aufnahme: „Einer von den Männern, die die ganze Zeit mit uns zusammen waren, als Jesus, der Herr, bei uns ein- und ausging, angefangen von der Taufe durch Johannes bis zu dem Tag, an dem er von uns ging und (in den Himmel) aufgenommen wurde - einer von diesen muss nun zusammen mit uns Zeuge seiner Auferstehung sein" (1,21.22) Er muss alles - die Worte und Wunder Jesu, Leiden und Himmelfahrt - miterfahren haben, aber so, dass er durch die Nachfolge und „mit uns" - kein unwichtiges kleines Wort - ein lebendiger Zeuge Jesu für die Wahrheit des Evangeliums ist. Dies wird in der Auferstehung, das zweite Kriterium (1,22), begründet. Augenzeugenschaft allein reicht nicht.

Die Nachwahl für den Verräter Judas, dessen Schicksal wohl zur Abschreckung drastisch ausgemalt wird (1,16-20), wird in ihrer Notwendigkeit auch noch durch ein Psalmzitat gefordert: „Sein Amt soll ein anderer erhalten." (Ps 109,8; 1,20) Was geschehen soll und auch wird, muss auch schriftgemäß sein.
Die Nachwahl steht nach dem Abschied vom irdischen Jesus an einer wichtigen Nahtstelle, nämlich vor der Geistmitteilung an Pfingsten, der Geburt der Kirche. Dies ist gleichbedeutend mit der „Zeit der Kirche" und damit der Sendung, der Mission zu den Heiden, ja zu allen Menschen. Die Nachwahl ist auch ein letztes und bleibendes Bindeglied vom Alten zum Neuen Testament, von Israel zur Kirche.
Wie soll das geschehen? Man wählt nicht einfach. Das Losverfahren entscheidet. Aber dies ist nicht einfach alles. Es werden zunächst zwei Männer vorgeschlagen, die offenbar die genannten Kriterien erfüllen. Der Mensch wirkt mit. Über die beiden Männer, Josef Barsabbas, Justus (ist er mit den drei Namen, an erster Stelle stehend prominenter?) und einfach „Matthias", wissen wir nichts. Kommt es auf unsere Herkunft und unsere Biografien an, wie wir das heute oft meinen?

Das Losverfahren macht gewiss zunächst einen archaisch-zufälligen Eindruck (vgl. im NT besonders das Verlosen der Kleider Jesu: Mk 15,24 f., Joh 19,23 f.). Aber gehen wir mit unseren Vorurteilen wenigstens einsichtig um: Die „Wählenden" können vorschlagen, sind frei, unterliegen keinem Druck, bleiben unabhängig. Petrus geht nicht eigenmächtig vor.

Man lässt schließlich Gott die Wahl. Er selbst muss in ein solches Amt berufen. Es gibt keine Kampfabstimmung. Er kennt am besten die Abgründe der Menschen. Er ist - ein wichtiger Name Gottes ab jetzt - „der Herzenskenner" (vgl. auch Apg 15,8): er kennt die innere Ausrichtung der Menschen. Es ist auch kein blindes Vertrauen auf das „Los". Im Gegenteil: Wie immer es mit dem Losverfahren genauer zuging, zuerst betet die Gemeinde intensiv. „Herr, du kennst die Herzen aller; zeige, wen von diesen beiden du erwählt hast, diesen Dienst und dieses Apostelamt zu übernehmen." (1,24.25) Dieses Gebet ist zentral. In seiner Mitte ist von der Erwählung die Rede, also ein personales Geschehen.
Das Losverfahren gibt Gott seine Freiheit und achtet auf seine Souveränität sowie sein Recht. Gott selbst wird eine letzte, von menschlichem Einfluss freie Wahl im Sinne einer raschen, einfachen und unparteiischen Entscheidung (vgl. auch Spr 16,33) eingeräumt. Gott lenkt die ungewissen Lose.

Mit großer Nüchternheit schließt der Nachwahl-Bericht: „Dann gaben sie ihnen Lose; das Los fiel auf Matthias, und er wurde den elf Aposteln zugerechnet" (1,26) - kein Wort mehr, nicht einmal der Name. Aber zwei Worte sagen alles: Es geht um einen „Ort des Dienstes und des Apostelamtes" (1,25).
Es gibt noch ein Wort das gleichsam im Kontext Karriere gemacht hat: „κληϱος", „kleros", das Losverfahren, Anteil, Erbe, auch Ämter, Teilkirche und in einem spezifischen Sinn „Los des Dienstes" (1,17) heißen kann. Unser Wort „Klerus" ist davon abgeleitet. Was bildet den Zusammenhang? Es ist ein Amt, ein Dienst hinter dessen Berufung und Handeln Gott steht.

Dies alles gibt uns auch zu denken, wenn wir in dieser Vollversammlung über den geistlichen Dienst und besonders die Priesterausbildung sprechen: ein Amt, das ganz mit der Person und dem Wort Christi, seiner Auferstehung, der Berufung und Sendung allein von Gott und mit der Gemeinschaft der Apostel („mit uns") zu tun hat und im Kern nichts anderes ist als „Ort des Dienstes" im Namen Gottes für alle Menschen. Dies gibt es nur durch Gottes „Erwählung" (1,24; vgl. 1 Sam 14,4). Zugleich ist dies ein charismatischer Aspekt christlicher Berufung. Wir sind Zeugen, Bürgen für einen anderen, in diesem Sinne „Ersatzleute", Vikare. Diese Struktur gehört zum geistlichen Dienst. Es ist gerade durch den Ruf Gottes unser „Los", unser „Geschick".

So ist es schon von Anfang an, bereits vor oder besser: bei der Geburt der Kirche, näherhin dem zwölften Apostel, dem heiligen Matthias. Bei der einmaligen Nachwahl zeigt sich das Ganze. Amen.

(c) Karl Kardinal Lehmann, Bischof von Mainz

Es gilt das gesprochene Wort

von Karl Kardinal Lehmann, Bischof em. von Mainz

Copyright: Karl Kardinal Lehmann, Mainz