Im Frühjahr 2022 hat Bischof Kohlgraf im Rahmen des Pastoralen Weges 46 Pastoralräume im Bistum Mainz errichtet. Diese Pastoralräume sind die Vorstufe zu den zukünftigen Pfarreien, die bis 2030 im ganzen Bistum gegründet werden. Damit gehen auch für die synodalen Gremien einige Veränderungen einher.
Diese Veränderungen werden Auswirkungen auf die Wahl der Pfarrgemeinderäte haben. Die nächsten PGR-Wahlen, und damit auch die Neuwahlen der Kirchenverwaltungsräte, wären turnusgemäß für November 2023 vorgesehen. Die schrittweise Zusammenführung und Neugründung der zukünftigen Pfarreien macht es allerdings erforderlich, die nächsten PGR-Wahlen in den März 2024 zu verschieben.
Alle Pfarreien des Bistums sind aufgerufen zu diesem Termin einen neuen Pfarrgemeinderat zu wählen. Lediglich die Pfarreien, deren Neugründung bereits zum 01. Januar 2024 vollzogen wird, wählen dann bereits einen Pfarreirat. Die Wahl der Kirchenverwaltungsräte erfolgt dann statutengemäß bis spätestens zehn Wochen nach der PGR-Wahl.
Welche Bedeutung dies für die Pfarreien hat, die in den darauffolgenden Jahren ihre Neugründung vollziehen, entnehmen Sie bitte den Ausführungen in der Anlage „Wahlen der Pfarreigremien 2024 - 2028“.
Das Statut für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Mainz und die Wahlordnung für die Wahl der Pfarrgemeinderäte von 2007 bleiben für diese Wahl der Pfarrgemeinderäte in Kraft.
Ein Statut für die Pfarreiräte im Bistum Mainz und eine Wahlordnung für die Wahl der Pfarreiräte werden derzeit erarbeitet.