Schmuckband Kreuzgang

Unsere Pfarrgruppe hat gewählt

Ergebnisse der PGR-Wahlen stehen fest

PGR-Wahl-2024-Info1 (c) Bistum Mainz
PGR-Wahl-2024-Info1
Datum:
Mo. 18. März 2024
Von:
Markus Schenk

Pfarrgruppe Groß-Gerau / Büttelborn

Das vergangenen Wochenende (16. u. 17. März)  stand ganz im Zeichen der Pfarrgemeinderatswahl im Bistum Mainz. Unter dem Leitwort: "Kirche heute – Kirche morgen", waren auch in den Pfarreien unserer Pfarrgruppe, alle Gemeindemitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr aufgerufen, sich an der Wahl zu beteiligen. Am Sonntagabend konnten die jeweilige Wahlvorstände, dann die Ergebnisse verkünden. 

St. Walburga Groß-Gerau

Kandidatin/Kandidat

Stimmen

1. Voigt, Sylvia

163

2. Rotkegel, Dieter

140

3. Blanda, Antonino

133

4. Sommer, Florian

123

5. Carrasco Salvador, Dolores

121

6. Kozhuppankutty, Dhanya

84

7. Kremer, Steffen Christopher

84

8. Grau, Susanne

70

9. Mühlemeier-Rhode, Mechthild

52

 

Die Positionen 6) und 7) wurden ausgelost.

Die Kandidatinnen / Kandidaten Nr. 1 - 5 wurden direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt!

Wir gratulieren den jeweils gewählten Kandidatinnen und Kandidaten ganz herzlich und wünschen ihnen für ihre Arbeit alles Gute, viel Erfolg und Gottes Segen.

Allen, die sich an der  Pfarrgemeinderatswahl in unserer Pfarrgruppe beteiligt haben, sagen wir von Herzen Dankeschön. 

Der Wahlvorstand von St. Walburga Groß-Gerau

Christine Haddad, Hannelore Möller, Silke Möller, Bernhard Hechler und Holger Hanke

 

Statistik St. Walburga

Die Wahl wurde, wie in der Vergangenheit, als Urnenwahl durchgeführt.

Wahlberechtigte

3166

Wähler

228

weiblich

124 (54,39%)

männlich

104 (45,61%)

Briefwähler

72 (31,58%)

Ungültige Stimmen

3 (1,32%)

Wahlbeteiligung 2024

7,2%

Wahlbeteiligung 2019

8,44%

Veränderung

-1,24%

Kandidat/innen

9

weiblich

5

männlich

4

Gewählte Mitglieder

5

weiblich

2

männlich

3

Altersstruktur der Gewählten

 

16 - 25

0

26 - 35

3

36 - 45

0

46 - 55

0

56 - 65

0

>65

2

 

Quelle: Bistum Mainz – Rechenzentrum

Ergebnis St. Nikolaus von der Flüe Büttelborn

Kandidatin/Kandidat

Stimmen

1.  Schenk Markus

113

2.  Hürter, Silvia

97

3.  Schneiker, Andreas

87

4.  Dr. Kühl, Matthias

72

5.  Klimmek, Matthias

62

6.  Dr. Fritzsche, Matthias

54

7.  Heym, Andreas

32

 

Die Kandidatinnen/ Kandidaten 1 - 5 wurden direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt!

Wir gratulieren den jeweils gewählten Kandidatinnen und Kandidaten ganz herzlich und wünschen ihnen für ihre Arbeit alles Gute, viel Erfolg und Gottes Segen.

Allen, die sich an der  Pfarrgemeinderatswahl in unserer Pfarrgruppe beteiligt haben,  sagen wir von Herzen Dankeschön. 

Der Wahlvorstand von St. Nikolaus von der Flüe Büttelborn

Manfred Kappelar (Walhlleiter), Gudrun Habig, Anneliese Hahn, Wilfried Hahn

Statistik St. Nikolaus von der Flüe Büttelborn

Die Wahl wurde diesmal als Urnenwahl durchgeführt - im Gegensatz zum Jahr 2019, damals wurde die PGR-Wahl als allgemeine Briefwahl durchgeführt.

Wahlberechtigte

2241

Wähler

134

weiblich

75 (55,97%)

männlich

59 (44,03%)

Briefwähler

46

Ungültige Stimmen

4 (2,99%)

Wahlbeteiligung 2024

5,98%

Wahlbeteiligung 2019

11,35% (Allgemeine Briefwahl)

Veränderung

-5,37%

Kandidat/innen

7

weiblich

1

männlich

6

Gewählte Mitglieder

5

weiblich

1

männlich

4

Altersstruktur der Gewählten

 

16 - 25

0

26 - 35

1

36 - 45

3

46 - 55

1

56 - 65

0

>65

0

 

Quelle: Bistum Mainz – Rechenzentrum

Einspruchsfrist bis 31. März

  • Die Einspruchsfrist endet am 31. März 2024!
  • Einsprüche sind in schriftlicher Form an den jeweiligen Wahlvorstadt zu richten!
  • Die Wahlvorstände können über das jeweilige Pfarrbüro kontaktiert werden! Achten Sie dabei auf die Öffnungszeiten!
  • Der jeweilige Wahlvorstand entscheidet über den Einspruch durch Beschluss. Der Beschluss ist schriftlich zu begründen sowie mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen.
  • Gegen den Beschluss ist innerhalb einer Woche nach Zustellung die Beschwerde bei der Schiedsstelle im Bischöflichen Ordinariat statthaft. Der angegriffene Beschluss ist in Kopie beizufügen. Die Schiedsstelle entscheidet endgültig.
  • Einspruch und Beschwerde hindern weder die Konstituierung noch die Arbeit des Pfarrgemeinderates und haben keine aufschiebende Wirkung. Der Vorsitzende der Schiedsstelle kann von Amts wegen vorläufige Maßnahmen vor Entscheidung über die Beschwerde treffen, insbesondere eine einstweili-gen Anordnung erlassen.

Der Weg zum Gesamtpfarrgemeinderat

Bis spätestens vier Wochen nach der Wahl:

  • Konstituierung der Pfarrgemeinderäte (§ 15, Abs. 1 und 2). ohne Wahl eines Vorstandes und
  • ohne Zuwahl weiterer Mitglieder

Bis spätestens 10 Wochen nach der Wahl:

Die Pfarrgemeinderatsmitglieder der einzelnen Pfarrgemeinden wählen innerhalb von 10 Wochen nach der Wahl der Pfarrgemeinderäte zusammen mit den Hauptamtlichen die Mitglieder des Verwaltungsrates ihrer Pfarrgemeinde. Die Wahl der jeweiligen Verwaltungsräte der Kirchengemeinden durch die jeweils zuständigen Pfarrgemeinderäte bestimmt sich nach § 10 des Statuts für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Mainz und dem Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Mainz (KVVG).

Bis spätestens 10  Wochen nach der Wahl:

Konstituierung des Gesamtpfarrgemeinderates.

  • Wahl eines Vorstandes
  • Gegebenenfalls. Zuwahl weiterer Mitglieder

Nach der Wahl der Verwaltungsräte, spätestens aber 10 Wochen nach der Wahl der Pfarrgemeinderäte, schließen sich die gewählten Pfarrgemeinderäte zu einem Gesamtpfarrgemeinderat zusammen.
Für eine evtl. Nachwahl zum Verwaltungsrat treten die Pfarrgemeinderäte der jeweiligen Pfarrei mit den Hauptamtlichen nochmals zusammen.

 Bis spätestens 12 Wochen nach der Wahl:

Nach der Wahl der Verwaltungsräte bildet sich der Gesamtpfarrgemeinderat. Durch die Bildung des Gesamtpfarrgemeinderats wird der Fortbestand der einzelnen Pfarrgemeinderäte nicht berührt. (§ 13, Absatz (6) im Statut für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Mainz)