Schmuckband Kreuzgang

Firmung

Beim Sakrament der Firmung bestätigen die jugendlichen oder Erwachsenen Firmbewerber nach Taufe und Erstkommunion öffentlich ihr Ja zum Glauben und werden zugleich voll in die Gemeinschaft der katholischen Kirche aufgenommen.

Der Begriff "Firmung" kommt von dem lateinischen Wort "confirmare". Er wird übersetzt mit "festmachen" und "bestätigen". Bei der Spendung der Firmung legt der Bischof oder ein von ihm beauftragter Vertreter dem Firmling die Hand auf den Kopf, zeichnet mit einem wohlriechenden Öl ein Kreuz auf die Stirn und spricht: "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist."

In den deutschen Bistümern wird das Modell der Firmung nach Jahrgängen praktiziert. Das heißt, dass Sie automatisch von Ihrer Pfarrgemeinde angeschrieben werden, wenn Ihr Kind das Alter erreicht hat, zu dem man in der Regel gefirmt wird (meist zwischen 14 und 16 Jahren).

 

Was ist Firmung? 
Die Firmung hängt eng mit der Taufe zusammen: in der Firmung bestätigen die Firmbewerber aus eigener Entscheidung ihren Glauben und ihre Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Katholischen Kirche. 
„Firmen“ kommt vom lateinischen „confirmare“ und bedeutet „bestätigen“. Bei der Firmung bejahen die Jugendlichen, dass sie an Gott glauben und als Christen leben wollen. Das Sak-rament der Firmung wird in der Regel von einem Bischof gespendet, der besiegelt, dass der Heilige Geist bei den jungen Menschen ist und sie von jetzt an als voll verantwortliche Mit-glieder der Gemeinde gezählt werden. 
 
Was passiert bei der Firmung? 
Das Spenden des Firmsakramentes äußert sich in drei symbolischen Handlungen: 
• Handauflegung: ein Zeichen der Zuwendung und Annahme, der Übertragung von Leben und Kraft, Macht und Gewalt, von Beauftragung und Sendung. 
• Salbung: mit dem Chrisamöl wird dem Firmbewerber ein Kreuzzeichen auf die Stirn gemacht. Es ist ein Zeichen der Stärkung für die Aufgaben als gläubiger Christ. 
• Besiegelung: dem Firmbewerber wird das Siegel der unverlierbaren bedingungslosen Liebe Gottes übergeben, mit den Worten: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ 
 
Wer kann gefirmt werden? 
Gefirmt werden können Jugendliche und Erwachsene, die bereits getauft sind. Jugendliche sollten in einem Alter sein, in dem sie diese Entscheidung selbständig und verantwortungsvoll treffen zu können. Die Firmbewerber werden von der Gemeinde angeschrieben. 
 
Wie kann ich mich auf die Firmung vorbereiten? 
Die Firmvorbereitung geschieht in den Gemeinden. Es gibt verschiedene Konzepte der Durchführung. Grundsätzlich werden in der Vorbereitung die Fragen des Glaubens und des christlichen Lebens erörtert. Häufig wird die Firmvorbereitung auch Glaubenskurs benannt. 
 
Muss man bei der Firmung einen Paten haben? 
Man sollte bei der Firmung einen Firmpaten haben. Die Firmpaten übernehmen die gleiche Aufgabe wie die Taufpaten: sie unterstützen den Firmbewerber in der christlichen Erziehung und vertreten durch ihre Anwesenheit die Glaubensgemeinschaft. Firmpate kann werden, wer Mitglied der katholischen Kirchen ist und bereits gefirmt ist. Es kann der Taufpate sein oder eine andere Person, die diese Voraussetzung erfüllt. 

 

Kontakt

Pfarrbüro

Katholische Pfarrgemeinde St. Nikolaus von der Flüe

Dornheimer Str. 26

64572 Büttelborn

Tel. 06152 – 55 98 4

E-Mail: kath-kirche-buettelborn@gmx.de

 

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr 

 

Pfarrbüro

Katholische Pfarrgemeinde St. Walburga

Walburgastr. 6

64521 Groß-Gerau

Tel. 06152 – 22 17

E-Mail: stwalburga@stwalburga-gg.de

 

Öffnungszeiten

Dienstag und Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr u. 12.30 – 16.30 Uhr
Donnerstag: 12.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 12.30 – 16.00 Uhr