Kirchliche und staatliche Stiftungen gibt es seit dem frühen Mittelalter. Sie dienten insbesondere mildtätigen und sozialen Zwecken. Es gibt heute noch viele kirchliche Stiftungen, die Hunderte von Jahren alt sind.
In den letzten Jahren wurden in Deutschland vermehrt Stiftungen, insbesondere zur Förderung kultureller Zwecke gegründet.
Die Motive sind zahlreich. Stiftungen bieten die Möglichkeit, Vermögen für ein bestimmtes Anliegen auf lange Zeit zu sichern und dessen kontinuierliche finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Dadurch bleibt auch die Absicht und der Wille des Stifters über Jahrhunderte bestehen.
Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung sind bis zu einer Höhe von 1.000.000 € über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich absetzbar. Dieser Betrag kann bei Verheirateten pro Ehegatte geltend gemacht werden.
Zusätzlich kann ein Spendenabzug mit einer Höchstgrenze von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte geltend gemacht werden. Dieser Spendenabzug ist unbegrenzt vortragsfähig. Dieser Betrag gilt bei Verheirateten pro Ehegatte.
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Ein Stifter, der Vermögen an eine Stiftung weitergibt, das ihm unter Lebenden oder von Todes wegen zugewandt wurde, wird bei einer Schenkung dieses Vermögens innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige, wirtschaftliche oder kulturelle Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Bereits gezahlte Erbschafts- oder Schenkungssteuern werden zurück erstattet.
Stiftungen haben ein Vermögen, einen Zweck und sind in verschiedenen Gremien organisiert (Vorstand, Kuratorium, Stiftungsrat...). Das Vermögen ist auf „Ewigkeit“ angelegt. Sein ungeschmälerter Erhalt steht im Vordergrund, denn nur die Erträge aus der Anlage des Stiftungskapitals dürfen für den Stiftungszweck verwendet werden.
Der Stiftungszweck wird im Stiftungsgeschäft festgelegt. Er formuliert das Anliegen der Stiftung, für dessen Verwirklichung die Erträge verwendet werden sollen.
Stiftungen haben keine Mitglieder oder Eigentümer. Sie werden durch Gremien vertreten.
Es gibt unterschiedliche Rechtsformen von Stiftungen (selbstständige, unselbstständige usw.). Die meisten Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke und sind dadurch steuerbegünstigt.