Stephanie Rieth Bevollmächtigte des Generalvikars (c) BB | Bistum Mainz

Stephanie Rieth, Bevollmächtigte des Generalvikars

Gemeinsam mit dem Generalvikar nimmt sie die Verantwortung im Bereich des Generalvikars wahr, und ist außerdem Dezernentin des Zentraldezernats.

Stephanie Rieth in Radiobeiträgen von RPR1

Die Bevollmächtigten des Generalvikars, Stephanie Rieth, hat als Verantwortliche für Intervention, Aufarbeitung und Prävention im Bistum Mainz dem Radio-Sender RPR1 ein Interview zum Thema Aufarbeitung im Bistum Mainz gegeben. Seitdem vor einem Jahr die EVV-Studie veröffentlicht wurde, haben sich weitere 32 mutmaßliche Betroffene von Missbrauch gemeldet. Womöglich haben sie durch die Veröffentlichung der EVV-Studie vor einem Jahr den Mut gefasst, sich zu melden. Das Interview lief als Nachrichtenausgabe am Mittwoch 28. Februar, einmal um 6:30 Uhr und 8:30 Uhr.

Auszug 1 aus dem Radiointerview bei RPR1

Auszug 1 aus dem Radiointerview bei RPR1
29. Feb. 2024

Auszug 2 dem Radiointerview bei RPR1

Auszug 2 dem Radiointerview bei RPR1
29. Feb. 2024

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Die Bevollmächtigte des Generalvikars, Stephanie Rieth, arbeitet im Team mit Bischof und Generalvikar

Sebastian Lang & Stephanie Rieth (c) BB | Bistum Mainz

Seit 15. April 2022 gibt es im Bistum Mainz in der obersten Leitung eine Art Doppelspitze: Generalvikar und Bevollmächtigte des Generalvikars nehmen die Verantwortung im Bereich des Generalvikars gemeinsam wahr.
Dabei wird dem Amt des Generalvikars nichts genommen. Er bevollmächtigt und kann auch über den Umfang der Bevollmächtigung entscheiden. Das ist die kirchenrechtliche Grundlage. Demnach kann man sagen, dass Bischof, Generalvikar und Bevollmächtigte gemeinsam den sogenannten Ordinarius bilden. Dieses Amt ist als Strukturprinzip in der Bistumsarchitektur fest verankert.

Das neue Amt hat Stephanie Rieth inne, die außerdem als Ordinariatsdirektorin das Zentraldezernat leitet. In einer Geschäftsverteilung haben Generalvikar und Bevollmächtigte die Erstzuständigkeiten in den Strategie- und Steuerungsthemen vereinbart. Verantwortet werden die Entscheidungen jedoch gemeinsam, eng verzahnt und im Vier-Augen-Prinzip.

Das Teilen von Verantwortung, eines der Grundprinzipien des Pastoralen Weges, soll so auch auf der obersten Leitungsebene des Bistums Wirklichkeit werden. Der bis zu seiner Bischofsernennung am 9.12.23 Generalvikar und Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz hatte die Idee zu diesem Amt und die Entwicklung vorangebracht. Der neue Generalvikar Sebastian Lang hat die Bevollmächtigte in ihrem Amt bestätigt.

Das Amt und die konkrete Ausgestaltung in der Geschäftsverteilung wird spätestens alle fünf Jahre evaluiert. Die Bevollmächtigte wird - ähnlich wie der Generalvikar - frei vom Bischof berufen.

"In unserer Kirche sollen nicht nur Bischöfe und Priester entscheiden" sagt Bischof Kohlgraf. "Das Zweite Vatikanische Konzil hat das Priestertum aller Gläubigen in besonderer Wiese hervorgehoben: Nicht nur Geistliche, sondern alle Gläubigen sind ausgesandt, unsere Kirche und unsere Welt im Geist des Evangeliums zu gestalten."