Wegen der religiösen Bedeutung genießt die Ehe besonderen Schutz durch das Recht der Kirche. War ein Partner oder waren beide Partner schon einmal verheiratet, ist deshalb eine kirchliche Eheschließung zu Lebzeiten des je anderen geschiedenen Partners in der Regel nicht möglich. In einem kirchlichen Verfahren kann jedoch überprüft werden, ob die erste Ehe im katholischen Verständnis tatsächlich gültig geschlossen wurde.
Wird die erste Eheschließung durch ein Kirchengericht für ungültig erklärt, steht einer kirchlichen Trauung nichts mehr im Wege. Ein solches sog. „Annullierungs“-Verfahren ist mit nur ganz geringen Kosten verbunden.
(An dieser Stelle können die Hintergründe und das Verfahren nicht ausführlich dargestellt werden. Wir möchten Sie daher ermutigen, in solchen Situationen das Gespräch mit einem katholischen Pfarrer, pastoralen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zu suchen.)