Leider ist auch die Eheschließung nicht ohne Formalitäten möglich, denn für die Katholische Kirche ist die Eheschließung ein rechtlicher Akt. Der Seelsorger wird deshalb im Traugespräch auch rechtliche Fragen mit dem Paar besprechen und darüber ein „Brautleuteprotokoll“ – oder: „Ehevorbereitungsprotokoll“ führen. Hier werden notwendige biografische Daten erfasst, die anschließend in das Ehebuch der Pfarrei bzw. an das Taufpfarramt gemeldet werden.
Dann werden evtl. offene Fragen, die die notwendigen Voraussetzungen einer kirchlichen Eheschließung betreffen, geklärt und mögliche Ehehindernisse besprochen. Wichtig ist dabei auch das Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung (z.B. Ehe als Sakrament, Unauflöslichkeit der Ehe) und des katholischen Eheverständnisses. Im Traugespräch werden oft auch bereits Fragen bezüglich der Trauung besprochen (s.u.). Am Ende wird das „Ehevorbereitungsprotokoll“ vom Brautpaar und vom Pfarrer unterschrieben.