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Die Krankensalbung / Krankenkommunion

Krankenkommunion

Den Kranken galt schon immer die besondere Fürsorge der christlichen Gemeinde. Der heilige Jakobus schreibt in seinem Brief an „die zwölf Stämme, die in der Zerstreuung leben“ (Jak 1,1), was die Gemeinde tun soll, falls ein Mitglied der Gemeinde krank wird: „Ist einer von euch krank, dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich, sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den kranken retten und der Her wird ihn aufrichten; und wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben“ (Jak 5, 14 f.).

Das ist kirchliche Tradition bis heute. Daher ist es wichtig, dass ein „Ältester“ gerufen wird. Im griechischen heißt „Ältester“ Presbyteros (Πρεσβύτερoς), von dem unser Wort „Priester“ abgeleitet ist. Deshalb ist die Krankensalbung allein dem Priester vorbehalten (can. 1003 § 1 CIC). Nur er kann die Krankensalbung spenden und ist mit besonderen Rechten dazu ausgestattet (can. 1003 § 3 CIC).

Früher wurde erst der Priester gerufen, wenn der Kranke, der gesalbt werden sollte, schon im Sterben lag. Daher hat sich der Begriff „Letze Ölung“ für das Sakrament der Krankensalbung im Volk durchgesetzt. Gemeint sind aber alle ernsthaft Erkranke. Dabei ist die Todesgefahr immer noch mitgedacht. Die Hl. Krankensalbung soll auch dann dem Kranken gespendet werden, wenn sogar Zweifel darüber bestehen, ob der kranke der den Vernunftgebrauch erlangt hat, gefährlich erkrankt ist oder ob der Tod bei ihm schon eingetreten ist (can. 1005 CIC). Die Hl. Krankensalbung kann jedoch mehrfach empfangen, wenn der Erkrankte nach einer Genesung neu erkrankt oder die Krankheit bedrohlicher geworden ist (can. 1004 § 2 CIC).

Das verwendete Krankenöl wird vom Bischof in der Chrisammesse (Missa chrismatis) zusammen mit dem Katechumenenöl zur Vorbereitung auf die Taufe und dem Hl. Chrisam geweiht. Im Notfall kann aber jeder Priester bei der Feier der Hl. Krankensalbung das Krankenöl selbst weihen (can. 999, 2° CIC).

Die Feier der Hl. Krankensalbung findet in der Regel in einem kleinen Hausgottesdienst statt, in dem auch die Angehörigen des Erkrankten anwesend sind. Nach der Eröffnung, dem Schuldbekenntnis, der Lesung aus der Heiligen Schrift, den Fürbitten und dem Dankgebet über das Öl, salbt der Priester Stirn und Hände des Kranken. Dabei spricht er bei der Salbung der Stirn: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe die bei mit der Kraft des Heiligen Geistes.“ Alle Anwesenden bekräftigen diese Worte mit „Amen“.

Bei der Salbung der Hände spricht er: „Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“ Alle antworten wiederum mit „Amen“.

Es folgt das der jeweiligen Situation angepasstes Gebet und das Vater unser. Die Feier schließt mit dem Segen des Priesters.

Die Hl. Krankensalbung kann auch in einem gemeinsamen Gottesdienst mehreren Kranken gespendet werden (can. 1002 CIC). Oft wird bei Sterbenden die Krankensalbung zusammen mit dem Bußsakrament und der Hl. Eucharistie, die sogenannten „Sterbesakramente“ gespendet. Dabei ist die Hl. Eucharistie als „Wegzehrung“ das eigentliche Sterbesakrament. Die Hl. Krankensalbung soll den Erkrankten dagegen in seiner Krankheit stärken und aufrichten.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich für einen Angehörigen die Krankensalbung möchte?

Allgemeine Informationen:

Immer an den Ortspfarrer, den Krankenhausseelsorger oder einen anderen Priester, der vielleicht zu dem Kranken eine besondere Beziehung hat oder den man selbst sehr gut kennt. Wichtig: Ärzte oder Krankenpflegepersonal dürfen von sich aus den Priester nicht zur Krankensalbung rufen. Ratsam ist es deshalb, einen schriftlichen Vermerk in der Brieftasche oder bei den Krankenunterlagen zu hinterlegen: "Im Ernstfall bitte einen katholischen Priester rufen."

Bei uns im Pastoralraum Rheinhessen-Mitte, wenden Sie sich bitte an eines unserer Pfarrbüros.