Durch Beschluss aller Pfarrgemeinderäte der Pfarrgemeinden der Pastoralen Einheit kann nach Maßgabe von Absatz 9 auf der Ebene der Pastoralen Einheit ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat (Gesamtpfarrgemeinderat) eingerichtet werden. Genau dazu hat sich die Pfarrgruppe Wörrstadt entschieden. Die anderen Pfarrgruppen haben innerhalb ihrer Pfarrgruppen kleine Gesamtpfarrgemeinderäte gegründet.