Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde. Er setzt sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter:innen. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. In dieser Form ist er nur im deutschen Sprachraum eingeführt. Der Pfarrgemeinderat wurde eingerichtet, um die Mitverantwortung aller Christgläubigen (Laienapostolat) deutlicher spürbar und sichtbar zu machen.