Termine und Veranstaltungen

Te Deum Gebetsheft

Te Deum ist ein Gebetsheft (Morgen-, Abend-, Nachtgebet und die täglichen Bibellesungen der Messfeier, sowie kleine theologische Aufsätze) das monatlich von der Abtei Maria Laach herausgegeben wird.

Die aktuellen Texte vom Tag sind täglich im Internet zu lesen.

Wer möchte kann ein Abo bestellen.

Ihre wichtigsten Fragen an uns

In unserer Pfarrgemeinde feiern wir einmal im Monat in der Piuskirche (mit Ausnahme der Ferienmonate) einen Taufgottesdienst, in dem mehrere Kinder getauft werden (Gemeinschaftstaufe). Da die Taufe keine Privatangelegenheit ist, sondern unter anderem die Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen darstellt, ist uns der Gemeinschaftsaspekt ein großes Anliegen. An drei Abenden werden die Eltern (die Paten sind herzlich willkommen!) von einem Team ehrenamtlicher TaufbegleiterInnen (Katecheten) auf die Taufe vorbereitet. Der dritte Abend wird vom taufenden Geistlichen (Pfarrer oder Diakon) gestaltet. Die Teilnahme an den Abenden ist obligatorisch. Als Pfarrgemeinde ist uns der Kontakt und die Begleitung der Eltern ein wichtiges Anliegen.

Die Termine für die Taufgottesdienste und die Vorbereitungsabende können im Pfarrbüro erfragt werden und sind auf unserer Webseite unter „Taufe“ veröffentlicht.

Für die Anmeldung muss ein Erziehungsberechtigter im Pfarrbüro vorstellig werden, um das Anmeldeformular zu unterschreiben. Eine Geburtsurkunde (für religiöse Zwecke) ist mitzubringen und bei der Anmeldung abzugeben.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Falls sie eine Einzeltaufe wünschen, bitten wir sie eigenständig einen Priester zu organisieren. Die Reservierung der Kirche und die Vereinbarung der Uhrzeit erfolgen über das Pfarrbüro. Für die Anmeldung einer Taufe muss ein Teil der Erziehungsberechtigten der katholischen Kirche angehören. Leben die Eltern getrennt, müssen beide Erziehungsberechtigten der Taufe zustimmen! Sind beide Eltern aus der Kirche ausgetreten, muss vor der Anmeldung ein Gespräch mit dem Pfarrer geführt werden.

Religionsmündigkeit

Ab dem 14. Lebensjahr gelten Jugendliche als religionsmündig und können sich selbstständig für den Empfang der Taufe anmelden.

Der Dienst des Paten oder der Patin können ausüben, wer mindestens das 16. Lebensjahr erreicht hat, selber getauft und nicht aus der Kirche ausgetreten ist.

Zum Sakrament der Taufe geht es hier!

Alle Kinder, die das dritte Schuljahr besuchen und in Hausen gemeldet sind (falls Erstwohnsitz sich im Stadtteil Hausen befindet) werden vom Pfarramt angeschrieben. Des weiteren wird in den Lokalzeitungen (Offenbach-Post und Heimatbote) auf die Infoabende und den Beginn des Kommunionkurses hingewiesen. Kinder, die nicht Hausen wohnen, können nach Rücksprache mit dem Pfarramt in der Pfarrei St. Josef am Vorbereitungskurs teilnehmen und die Erstkommunion in Hausen empfangen.

 

Zum Sakrament der Kommunion geht es hier!

Die Firmung in Hausen wird einmal im Jahr gefeiert. Die Termine der Info-Abende werden in den Lokalzeitungen (Offenbach-Post und Heimatbote) und im „Kontakte“ (pfarreieigene Informationsmedium) mitgeteilt. Das Firmalter liegt momentan bei 14 / 15 Jahre. Jugendliche aus anderen Pfarreien können am Firmkurs in Hausen teilnehmen und hier das Firmsakrament empfangen, genauso wie Jugendliche aus Hausen in anderen Pfarreien gefirmt werden können. Die Rücksprache mit den Pfarrämtern wird sehr empfohlen.

 

Zum Sakrament der Firmung geht es hier!

Kirchliche Trauungen in Hausen werden in der Josefskirche gefeiert.

Bitte nehmen sie hierzu Kontakt mit dem Pfarrbüro auf und klären, ob die Kirche an ihrem Wunschdatum frei ist; gerne kann eine Uhrzeit vereinbart werden. Viele Paare entscheiden sich für 14.00 oder 14.30 Uhr.

Falls sie Pfarrer Schneider oder Diakon Quandt als trauenden Geistlichen wünschen, korrespondieren sie bitte per Mail oder telefonisch mit ihnen, ob sie für die Trauung terminlich zu Verfügung stehen.

Nach der Reservierung benötigen die Eheleute einen Taufnachweis, falls die Taufe nicht in Hausen stattgefunden hat. Der Taufnachweis wird im Pfarramt der Taufkirche angefordert.

Die trauenden Geistlichen nehmen einige Monate vor der Trauung mit dem Brautpaar Kontakt auf, um sich kennen zu lernen, die Feier der Trauung zu besprechen und Fragen zu klären. In diesem Gespräch wird auch das obligatorische Ehevorbereitungsprotokoll (EVP) ausgefüllt, ein formales Anmelde – und Zulassungsformular. Für diese Formalia werden die Taufnachweise (Taufscheine) benötigt. Für das EVP ist der Ortspfarrer zuständig, d.h der Pfarrer des amtlichen Hauptwohnsitzes, dieser muss nicht mit dem trauenden Geistlichen identisch sein.

Ist auf Wunsch des Brautpaares ein Empfang nach der Trauung geplant, wird dies mit dem Vermietungsausschuss vereint, der am 1. und 3. Montag eines Monats von 18.00 – 19.00 Uhr eine öffentliche Sprechstunde im Pfarrer-Schwahn-Haus unterhält.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Der Traugottesdienst

Die Trauung findet im Rahmen eines Gottesdienstes statt. Der Gottesdienst ist keine Zeremonie, auch wenn die Medien häufig diese Formulierung verwenden; sondern eine Liturgie: das gefeierte Gottlob. Die Trauung kann als Eucharistiefeier (Trauung mit Predigt und Hl. Messe mit Kommunion) oder als Wortgottesdienst (Trauung mit Predigt) gefeiert werden. Die Wahl der Feierform richtet sich nach dem Bezug der Brautleute zur Eucharistie. Viele Paare entscheiden sich für eine Trauung innerhalb eines Wortgottesdienstes. Eine Kombination von Taufe und Trauung ist möglich, wenn dies die Brautleute wünschen.

Die mediale Inszenierung von Trauungen (Prinzenhochzeiten, Hochzeiten von prominenten Personen) beflügelt die Kreativität, was häufig fragwürdige Auswirkungen auf die Gestaltung der Traugottesdienste hat. Diese Kreativität findet in der anschließenden Hochzeitsfeier genügend Raum (Die Party steigt hinterher!). Der Gottesdienst ist dafür nicht der geeignete Ort. Es geht um eine reife Entscheidung, die zwei Menschen getroffen haben. Sie sagen Ja zueinander und gehen den lebenslangen Bund der Treue, Solidarität und der Liebe ein. In der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament, d. h. ein einzigartiges Zeichen der Nähe Gottes. Dafür braucht es keine zusätzliche Inszenierung, die Liturgie (Gotteslob) ist ausdrucksstark genug.

Gestaltungswünsche (Lieder, Texte, Musik) besprechen die Brautleute mit dem trauenden Geistlichen.

Kirchenrechtliches

Zulassung

Nach katholischem Kirchenrecht können Mann und Frau heiraten, wenn beide noch nicht verheiratet waren; bzw. ein früherer Ehepartner verstorben ist (Sterbeurkunde) oder eine frühere Eheschliessung kirchenrechtlich annulliert (Annulierungsbestätigung) wurde.

Dispens

Haben die Brautleute verschiedene Konfessionen (ev, kath) und findet die Trauung in einer evangelischen Kirche statt, braucht es hierfür eine Dispens (bischöfliche Genehmigung). Diese wird nach dem Ausfüllen des Ehevorbereitungsprotokoll (EVP) in Mainz erwirkt.

Zuständigkeit

Der Hauptwohnsitz eines Katholiken / einer Katholikin legt die Zugehörigkeit zu einer katholischen Pfarrgemeinde fest. Der Pfarrer (Ortspfarrer) dieser Pfarrgemeinde ist primär Ansprechpartner für die Formalia (EVP), er muss nicht dringend die Trauung leiten; ist aber Weisungsbefugt und stellt dem trauenden Geistlichen (Traupfarrer) eine Überweisung aus. Alle Paare, die nicht in Hausen ihren Erstwohnsitz haben, treten daher mit dem Pfarramt ihres Hauptwohnsitzes in Kontakt.

Dimissoriale

Hat das Brautpaar (kath + ev) die Absicht in einer evangelischen Kirche mit einem evangelischen Geistlichen zu heiraten; ist es sinnvoll ein Dimissoriale beim katholischen Pfarrer zu beantragen. Dadurch wird die Ehe kirchenrechtlich anerkannt. Die evangelische Kirche kennt solche Formalia nicht; es betrifft nur den katholische(n) Partner/Partnerin.

Partner/Partnerin

Um kirchlich heiraten zu können gilt: Ein Partner, eine Partnerin muss der katholischen Kirche angehören und darf nicht ausgetreten sein. Der Empfang des Firmsakraments ist nicht verpflichtend, aber durchaus wünschenswert. Der weitere Partner/Partnerin (ungetauft oder ausgetreten) muss unverheiratet sein.

Kinder

Kinder aus früheren Beziehungen sind kein Ausschlussgrund. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass eine finanzielle Versorgung stattfindet.

Seelsorge ist die Begleitung von Menschen in den Gezeiten des Lebens.

sieht den Menschen immer als Geschöpf Gottes, der geliebt und angenommen ist.
heißt Zuhören und Wegbegleitung
ist Begleitung im Gebet
hat Gott und den Menschen im Blick
bringt Gottes verborgene Gegenwart ins Spiel.

                                                                                                      Christoph Schneider

Es gibt Situation, da es ist gut wenn es Ohren gibt, die zuhören; eine Person, die diskret mit den Informationen umgeht und einen Zuspruch gibt. Das Pastoralteam unserer Pfarrei steht ihnen gerne für dafür zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wenn ein Mensch stirbt, bricht eine Welt zusammen.

Die Begleitung von Sterbenden und ihren Angehörigen ist ein wichtiger Bestandteil der Seelsorge.

Nach der Benachrichtigung durch das Bestattungsinstitut nehmen die Seelsorger Kontakt mit den Angehörigen auf, um einen Termin für ein Kondolenzgespräch zu vereinbaren. In diesem Gespräch ist vor allem Raum für die Trauer der Angehörigen und ihre Anliegen. Mit ihnen bereitet der Seelsorger die Bestattung vor, damit es ein würdiger Abschied wird.

Die Bestattung besteht aus zwei Teilen: Trauergottesdienst (Friedhofshalle) und Beisetzung (Grab).

Die musikalische Gestaltung des Gottesdienstes ist vielfältig und beruht auf den Wünschen der Angehörigen. Neben Instrumentalmusik, sind der Einsatz von CDs, Solisten, Gemeindegesang oder Chor möglich. Die Eucharistiefeier (Gedächtnisgottesdienst) für den Verstorbenen wird im Rahmen eines Gemeindegottesdienstes (Freitags oder Samstags) begangen.

In der Piuskirche gibt es eine Wand der Stille, an der die Angehörigen ein Bild ihres Verstorbenen anbringen können.

Das Pfarrer-Schwahn-Haus (PSH) ist das Gemeindezentrum der Pfarrei St. Josef. Es verfügt über Räumlichkeiten, die für private Feste gemietet werden können. Ebenso können dort Klausurtage und Konferenzen stattfinden.

Die Vermietung läuft ausschließlich über den Vermietungsauschuß, der am ersten und dritten Montag eines Monats eine Sprechstunde von 18.00 – 19.00 Uhr im PSH unterhält. Verträge und Buchungen werden dort getätigt.

Aufgrund einer sensiblen Nachbarschaftssituation muss das PSH bei Vermietungen bis 24.00 Uhr geräumt sein. Es gelten die allgemeinen Lautstärkeregelungen.

Ihr Kontakt zu uns

Kath. Pfarrei St. Josef Hausen

Pfarrer-Schwahn-Straße 4
63179 Obertshausen

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