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NEUES FÜR DEN PASTORALRAUM RHEINHESSEN-MITTE:Heizenperiode 2023-2024

Winterstimmung aus Gau-Bickelheim Januar 2023
Liebe Gemeindemitglieder in Rheinhessen-Mitte, der ein oder andere von Ihnen wird sich sicherlich noch an den vergangenen Winter erinnern: wegen der  zunehmend ausbleibenden Gaszufuhr aus Russland aufgrund des Ukrainekrieges und der drastischen Erhöhung der Energiepreise beschloss die Bundesregierung Maßnahmen zum Energie sparen in öffentlichen Gebäuden (Büros und Flure nur noch 19 Grad etc.).
Datum:
5. Nov. 2023
Von:
Edith Krauss

Viele Bistümer und manche evg. Landeskirche folgte dem. Unser Bistum erließ eine Dienstanweisung mit dem Inhalt, dass die Grundtemperatur (= die Temperatur, bei der eine Heizungsautomatik anspringt, um ein tieferes Absinken der Temperatur im Kirchenraum zu verhindern)in Kirchen, in denen das heizungstechnisch möglich ist, auf 4-5 Grad abgesenkt werden und auf das Aufheizen der Kirchen für Gottesdienste generell verzichtet werden soll. (Ausnahme war Weihnachten)

Diese Dienstanweisung ist in diesem Jahr in eine Empfehlung verändert worden, inhaltlich aber fast gleich geblieben (s. Homepage des Bistums.)

Hintergrund dieser Empfehlung sind die nach wie vor höheren Energiekosten, die einen guten Teil der Ausgaben der Kirchengemeinden ausmachen, sowie die Notwendigkeit für den Klimaschutz den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren.

In einer Besprechung von ca. 20 Vertreter:innen unserer Gemeinden haben wir uns nun damit beschäftigt und uns auf folgende Leitlinien für das Heizen in unseren Räumen in diesem Winter verständigt:

  1. Das Einsparen von (fossiler) Energie ist für uns weiterhin wichtig:zum Klimaschutz, zur Bewahrung der Schöpfung und für eine sparsame Haushaltsführung. Aufgrund der großen Kirchenräume mit ihrem hohen Energieverbrauch beim Heizen spüren wir hier eine besondere Verantwortung.
  1. Deswegen behalten wir die Absenkung der ursprünglichen Grundtemperatur auf 4 - 4,5 Grad bei, wo es von der Heizungstechnik her möglich ist. (Bei manchen  Heizungen gibt es höhere Festeinstellungen)
  1. An Sonn- und Feiertagen sowie besonderen Anlässen wie Konzerte,Taufen,Trauungen und Requien ist ein Aufheizen der Kirchen bis max. 15 Grad möglich. Um Schäden zu vermeiden, darf das Aufheizen die Raumtemperatur nicht mehr als 8 Grad erhöhen, das heißt bei einer herrschenden Grundtemperatur von 4 Grad darf nur auf 12 Grad aufgeheizt werden. Geringere Temperaturunterschiede sind empfehlenswert (- die Vereinigung der Orgelbauer empfiehlt max. 6 Grad Schwankung)
  1. Für Andachten, Gebete und Gottesdienste an Werktagen werden die Kirchen nicht geheizt. Diese sind in der Regel kürzer, so dass Kälte leichter auszuhalten ist. Hier kann auch in ein benachbartes Gemeindezentrum/Kita o.ä. gewechselt werden.
  1. Die Heizung für Büro- und Gemeinderäume wird auf 20 Grad beschränkt.

Begründung: Der konsequente Verzicht auf das Aufheizen an Werktagen dürfte bis zu 50% der Energiemenge (je nach Gemeinde) einsparen, die dafür in den Kirchen in den Heizperioden vor 2022/23 verbraucht wurde. Hinzu kommt das spätere

Einschalten der Automatik beim Absinken der Grundtemperatur. Dies ist für uns ein guter Beitrag zur Reduzierung des fossilen Energieverbrauchs.

Hingegen sehen wir beim völligen Verzicht der Heizung auch an Sonn – und Feiertagen die Gefahr, dass manch gelegentlicher Gottesdienstbesucher,aber auch Senior:innen abgeschreckt werden und fernbleiben, was wir in Zeiten geringer werdender Teilnahme vermeiden möchten. Hinzu kommt, dass die Feuchte in der Kirche dann zunimmt und die automatische Feuchteregulierung der Heizung zu deren unkontrolliertem, häufigem Anspringen führt, was den Spareffekt auch im vergangenen Winter in manchen Kirchen deutlich minimiert hat.

Wir hoffen so einen guten Mittelweg gefunden zu haben und bitten um Ihr Mittragen, ihr Verständnis oder auch kritische Rückmeldung.

Für die Verwaltungsräte Rheinhessen-Mitte

Pfr. Bernhard Hock