Schmuckband Kreuzgang

Neue Anordnung zur Feier von Gottesdiensten

Viele Einschränkungen fallen weg - Maskenpflicht bleibt

FFP-2 Maske (c) Pixabay
FFP-2 Maske
Datum:
Mi. 6. Apr. 2022
Von:
Markus Schenk

Seit Dienstag gibt es eine neue Anordnung des Mainzer Generalvikars, Weihbischof Udo Bentz,  für die Feier von Gottesdiensten. Damit fallen ab sofort die meisten Einschränkungen weg. 

Handdesinfektion und Maskenpflicht bleiben

Die folgenden Regeln bleiben aber bestehen: 

  • Um ein Ansteckungsrisiko an SARS-CoV-2 durch Aerosole zu vermindern, ist es auch weiterhin erforderlich, im Kirchenraum einen ausreichenden Luftaustausch sicherzustellen. Dies kann in den Kirchen in der Regel durch Stoßlüften mit weit geöffnete Fenster/Türen erfolgen.
  • Wer Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist (vor allem Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber), dem ist der Zutritt nicht gestattet und im Zweifel zu verweigern.
  • Während des ganzen Gottesdienstes besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ebenso müssen alle Gottesdienstteilnehmenden beim Betreten und Verlassen der Kirche, sowie beim Gang zur Kommunion, eine medizinische Maske tragen. 
  • An den Eingängen sollten die Gottesdienstbesucher die Hände desinfizieren. Entsprechendes Händedesinfektionsmittel ist von den Pfarreien zur Verfügung zu stellen.
  • Gemeindegesang sollte weiterhin reduziert eingesetzt werden und vor allem durch den Einsatz von Kehrversen erfolgen. Auch das Singen nur der Refrains oder weniger Strophen durch die Gemeinde ist möglich. Ist die Kirche nicht voll besetzt und es können Abstände eingehalten werden, kann auch ein großzügiger Einsatz von Gemeindegesang erfolgen.
  • Auf Körperkontakt beim Friedensgruß wird weiterhin verzichtet. 

Quelle: Anordnung zur Feier der Liturgie im Bistum Mainz vom 05. April 2022

Anordnung für die Feier der Liturgie vom 05.04.2022