Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das beratend an der Leitung der Pfarrgemeinde beteiligt ist. Rechte und Pflichten des Pfarrers sind davon letztendlich nicht berührt.
Zum PGR gehören die gewählten Mitglieder, die alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder alle vier Jahre wählen. Ihre Anzahl hängt von der Anzahl der Gemeindemitglieder ab. Ferner gehören dazu kraft Amtes der Pfarrer und die Gemeindereferentin.
Der Vorstand des PGR besteht aus einem/einer Vorsitzenden, einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden und dem Pfarrer.
In den regelmäßig stattfindenden PGR-Sitzungen, die meist öffentlich sind und zu denen Sie herzlich eingeladen sind, will der PGR Angelegenheiten der Pfarrgemeinde voranbringen und dem Pfarrer beratend zur Seite stehen.
Pfr. Clemens Wunderle
Angelika Rodenhausen-Buhl
Bernhard Pütz (Vorsitzender)
Jens Blömeke (stellv.Vorsitzender)
Luisa Pütz (Schriftführerin, Jugendvertreterin)
Joachim Kochanek
Benedikt Lorenz
Peter Marscholl
Angelika Steur
Vu Truong