Jeder, der das Wallfahrtswesen und die Erhaltung der Kirche Maria Sternbach langfristig fördern möchte, kann dies durch eine sogenannte Zustiftung tun.
Infrage kommt die Überweisung eines Geldbetrages oder jede andere wirtschaftlich verwertbare Form der Übereignung (z.B. von Wertgegenständen oder eines Grundstücks). Auch durch ein Erbe oder ein Vermächtnis im Testament (z.B. über 5% der Erbsumme) kann eine Zustiftung erfolgen. Solche testamentarischen Verfügungen sind von der Erbschaftsteuer befreit.
Anlässe für eine Zustiftung können sein:
Pfarrer-Sahm-Stiftung
IBAN: DE43 3706 0193 4417 0700 15
BIC: GENODED1PAX
Bank: Pax-Bank eG
Bitte geben Sie bei der Überweisung von Geldbeträgen unbedingt Ihren Namen und Ihre Anschrift auf dem Überweisungsträger an, damit eine Spendenquittung ausgestellt werden kann! Barspenden zahlen wir natürlich gerne für Sie ein.