Durch den bereits seit Jahrzehnten bestehenden Pauschalvertrag sind Vervielfältigungen von Liednoten und Texten in Einzelkopien und in Liedheften zur einmaligen Nutzung bis zu acht Seiten für den Gebrauch während eines Gottesdienstes oder einer anderen liturgischen Feier abgedeckt.
Die durch den Pauschalvertrag erfassten Nutzungen sind weder melde– noch vergütungspflichtig.
Durch einen weiteren Vertrag wird Pfarreien und anderen kirchlichen Einrichtungen nun ein Nachlass von 20 % auf die veröffentlichten Tarife für solche Nutzungen eingeräumt, die nicht schon pauschal abgegolten sind.
Die Melde- und Vergütungspflicht für die nicht pauschal abgegoltenen Nutzungen bleiben erhalten, die Nutzungen werden lediglich günstiger.
Die Nachlassregelung gilt insbesondere für
- Beamernutzung während des Gottesdienstes
- Vervielfältigungsvorgänge, die über den Umfang von acht Seiten hinausgehen
- Liedhefte, die nicht nur für den einmaligen Gebrauch gedacht sind und
- Vervielfältigungen für weitere kirchliche Veranstaltungen (z.B. Pfarrfeste oder Seniorennachmittage)
Den Meldebogen für die meldepflichtigen Vervielfältigungen, das
Merkblatt "Der VDD und die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition" sowie weitere Informationen finden Sie hier.