Im Fokus der Aktion Dreikönigssingen 2025 stehen die Rechte von Kindern
Im Jahr 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention. Die verpflichtenden Grundrechte gelten für alle Kinder weltweit. Alle Unterzeichnerstaaten sind dazu verpflichtet, diese Grundrechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung zu achten, zu schützen und einzuhalten. In den vergangenen 35 Jahren hat sich weltweit schon viel getan: Die Sterblichkeit von Kindern unter fünf Jahren ist um etwa die Hälfte zurückgegangen, ebenso der Anteil unterernährter Kinder. Mehr Kinder als je zuvor gehen in die Schule. Die Kinderarbeit verringerte sich um etwa ein Drittel. Dennoch ist die Not von Millionen Kindern weiterhin groß: 250 Millionen Kinder, vor allem Mädchen, gehen nicht zur Schule. 160 Millionen Kinder müssen arbeiten, rund die Hälfte unter ausbeuterischen Bedingungen. Jedes vierte Kind weltweit ist unterernährt. Mehr als 43 Millionen Kinder und Jugendliche sind auf der Flucht. Die Rechte von Kindern müssen also weiterhin gestärkt und ihre Umsetzung muss weiter vorangetrieben werden. Denn „jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu leben und sich voll zu entwickeln, und kein Land kann dieses Grundrecht verweigern“ (Papst Franziskus in der Enzyklika „Fratelli tutti“). So stehen das Wohl und die Würde jedes Kindes als Ebenbild Gottes auch im Mittelpunkt der Bildungs- und Projektarbeit der Aktion Dreikönigssingen. Die Sternsinger-Kinder und ihre Begleitung tragen mit ihrem Engagement dazu bei, Kinderrechte weltweit ganz konkret zu stärken und lernen dabei, wie zentral Kinderrechte sind und was jede und jeder für die Umsetzung beitragen kann.
Übrigens: Im März haben die Verwaltungsräte im Pastoralraum ein Institutionelles Schutzkonzept für unsere Gemeinden in Kraft gesetzt. Unter der Federführung von Frau Uta Kuttner wurde das Konzept erstellt. Grundlage sind auch hier die Kinderrechte, die im Mittelpunkt stehen und das Schutzkonzept entscheidend prägen. Die Mitglieder des Pastoralteams und des Gesamt-Pfarrgemeinderates haben Selbstverpflichtungserklärungen unterschrieben zur Beachtung der Anliegen des Institutionellen Schutzkonzeptes in ihrer Arbeit. Die Vereinbarungen aus dem Konzept sind Grundlage für alle Aktivitäten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Zur Umsetzung braucht es noch weitere Schritte. Der Text des Institutionellen Schutzkonzeptes ist auf der Homepage des Pastoralraums eingestellt und kann dort nachgelesen werden.
Einsatz für Kinderrechte weltweit und auch hier bei uns.
Machen Sie mit!
Carola Daniel
Koordinatorin Pastoralraum