Die Kirchenverwaltungs- oder auch Kirchenvermögensverwaltungsräte (KVR) sind zuständig für die finanziellen Belange der Pfarreien. Der Kirchenverwaltungsrat gibt unter Berücksichtigung der vom Gesamt-Pfarrgemeinderat formulierten pastoralen Ziele und Vorgaben den Rahmen in Verwaltung und Finanzfragen der Pfarrei vor. Er verantwortet den Haushalt der Pfarrei.
Bis zur Pfarreineugründung (2026) auf dem Pastoralen Weg, besitzt jede der Gemeinden ihren eigenen Kirchenverwaltungsrat, außer St. Thomas Morus. Dort ist Pfarrer Erik Wehner der Vermögensverwalter.
Vorsitzender ist jeweils Pfarrer Erik Wehner, als Leiter des Pastoralraums.