Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das in jeder katholischen Pfarrgemeinde von allen Gemeindemitgliedern für 4 Jahre gewählt wird. Er ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge in der Gemeinde.
Der Pfarrgemeinderat ist zusammen mit dem Pastoralteam beauftragt, den christlichen Glauben vorzuleben und gemäß diesem Glauben die Pfarrgemeinde gemeinschaftlich zu leiten. Die Mitarbeit in diesem Gremium ermöglicht den Laien, das Leben in der Pfarrgemeinde mitzugestalten und Sorge für alle Gemeindemitglieder zu tragen.
Die letzten Wahlen zum Pfarrgemeinderat fanden am 16./17. März 2024 statt. Dabei haben die Gemeinden St. Stephan und St. Ignaz zum zweiten Mal einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat gewählt.