Schmuckband Kreuzgang

...ich gefirmt werden möchte?
   organisatorische Fragen

Hinweise zur Firmung in Ockstadt:

Das Sakrament der Firmung wird in der Regel alle 2 Jahre gespendet.


Jugendliche, die in Ockstadt zur Erstkommunion gegangen sind, werden durch das Pfarrbüro über die Firmvorbereitungen informiert.


Jugendliche, die nicht in Ockstadt zur Erstkommunion gegangen sind und gefirmt werden möchten, sollten sich umgehend mit dem Pfarrbüro in Verbindung setzen. 

 

Katholisch.de beantwortet häufige Fragen rund um die Firmung.

Muss die Vorbereitung auf die Firmung überhaupt sein?

Ja, denn in der Vorbereitung auf die Firmung können Jugendliche sich mit ihrem Glauben und ihren Fragen an das Leben auseinandersetzen. Die Firmkatechese, so nennt man diese inhaltliche Vorbereitung durch eine Katechetin oder einen Katecheten, holt die Mädchen und Jungen dort ab, wo sie stehen. Und von diesem Standort aus begeben sich alle gemeinsam auf eine Entdeckungsreise zu sich selbst, zu ihren Hoffnungen und Zweifeln. Erfahrungsgemäß wächst jedes Mal eine Gemeinschaft zusammen, die auch nach der Firmung bestehen bleibt.

Seit wann gibt es die Firmung im Jugendlichen-Alter?

Im 12. Jahrhundert wurde die Firmung "als Vollendung der Taufe" eingeführt. Die Kinder waren zwischen sieben und zwölf Jahre alt. Erst seit dem Konzil von Florenz (1439-1445) gibt es die Firmung als Sakrament. Im Jahr 1971 wurde der Ritus der Firmung im Rahmen der Liturgiereform geändert. Dazu gehörte die Abschaffung des Backenstreichs, den der Bischof dem Firmling verpasste.

Gibt es die Firmung auch in anderen christlichen Konfessionen?

In der Ostkirche werden kleine Kinder sofort nach der Taufe gefirmt. Sie erhalten dann auch ihre erste Heilige Kommunion. Für Jugendliche in der evangelischen Kirche gibt es eine der Firmvorbereitung ähnliche Katechese-Praxis, wenn sie sich auf die Konfirmation vorbereiten. Die Konfirmation ist aber im Gegensatz zur Firmung kein Sakrament – nur Taufe und Abendmahl sind bei Protestanten Sakramente. Wie bei der Firmung steht auch bei der Konfirmation die Verpflichtung im Mittelpunkt, das Leben aus dem Glauben zu gestalten; anders als in der katholischen Kirche gibt es gegen Ende eine Art öffentliche Lehrbefragung im Rahmen eines Gottesdienstes. Ein einigen Kirchen lutherischer Tradition ist die Konfirmation sogar Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl.

Wo erfahren wir die nächsten Firm-Termine?

Jede Pfarrgemeinde stimmt den Firm-Termin mit dem Bistum ab und informiert alle katholischen Jugendlichen im entsprechenden Alter. Die Anmeldung zur Firmung nimmt das örtliche Pfarrbüro entgegen. Wenn fälschlicherweise kein Brief mit der Einladung zur Firmung zugestellt wurde, können die Informationen in der Pfarrgemeinde erfragt werden.

Wie läuft die Firmung ab?

Die Firmung wird vom Bischof oder einem Weihbischof gespendet. Sie findet während eines feierlichen Gottesdienstes nach der Predigt und vor der Eucharistie statt. Nach dem Taufbekenntnis der Firmlinge breitet der Bischof die Hände über jedem Firmling aus und ruft den Heiligen Geist auf ihn herab. Es folgt die eigentliche Firmung. Der Bischof legt ihm die Hände auf den Kopf, salbt ihm mit Chrisam ein Kreuzzeichen auf die Stirn und spricht dazu die Worte: "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist." Der Firmling antwortet mit "Amen". Während der Firmung legt der Firmpate als Zeichen der Unterstützung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings.

 

Wer kann Firmpate werden?

PATEN

Can. 892 — Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen;

dessen Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt.

Can. 893 — § 1. Damit jemand den Patendienst ausüben darf, muß er die in can.874 genannten Voraussetzungen erfüllen.

Can. 893 — § 2. Es empfiehlt sich, daß als Pate herangezogen wird, wer denselben Dienst bei der Taufe übernommen hat.

Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;

2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;

3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;

5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

Can. 874 — § 2. Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.

 

Welche Aufgabe haben Firmpaten?

Die Patenschaft ist weitaus mehr als nur die Handauflegung bei der Firmung. Firmpaten sollten sich im Vorfeld über die Vorbereitung und den Firmgottesdienst informieren und Kontakt zum Firmling halten – natürlich auch nach der Firmung. Junge Menschen sollten sich an ihren Firmpaten orientieren können und von ihnen Impulse für ein gelingendes Leben – auch im Glauben – erhalten.

Muss ich mich firmen lassen?

Jeder Firmling entscheidet das selber. Er oder sie sollte aber auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Pfarrer der Gemeinde suchen und auch mit den Firmkatecheten über Fragen und Zweifel sprechen. Es besteht die Möglichkeit, am Firmkurs teilzunehmen und sich erst am Ende für oder gegen die Firmung zu entscheiden. In den allermeisten Fällen können in dieser Zeit Missverständnisse geklärt und Fragen an Gott und das Leben so beantwortet werden, dass aus dem anfänglichen Zögern mehr und mehr die Bereitschaft wächst, sich firmen zu lassen.

(mnu)