Schmuckband Kreuzgang

...jemand in der Familie gestorben ist?
   organisatorische Fragen

Feldkreuz-korr-1 (c) St. Jakobus Ockstadt

Trauerfall -was nun?

Nach dem Tod eines Menschen in der Wohnung gibt es grundsätzlich keinen Grund zur Eile!

  • Als Christen glauben wir, dass der Tod nicht das Ende, sondern der Beginn eines neuen Lebens ist.
  • Trotzdem ist die Trauer groß, wenn man von einem lieben Familienangehörigen Abschied nehmen muss. In dieser Situation schenken die Riten der Kirche Halt und Trost.

Zunächst ist es gut, ein Gebet für den Verstorbenen zu sprechen, die sogenannte Aussegnung.

Sollte es vorkommen - was sich übrigens viele wünschen -, dass das betroffene Familienmitglied zu Hause verstorben ist, brauchen Sie wegen der Bestattung nichts zu überstürzen. Sie dürfen den/die Verstorbene(n) bis zu 36 Stunden zu Hause lassen. Alle Familienmitglieder, auch die Kinder, können sich bei dem/der Verstorbenen versammeln. Man zündet eine Kerze an. Jeder kann dem/der Verstorbenen mit Weihwasser ein Kreuz auf die Stirn zeichnen. Im stillen Verweilen, können alle an den/die Verstorbene(n) denken und sich von ihm/ihr verabschieden. Dann kann man eins der Gebete unter Nr. 28 im Gotteslob  sprechen, das "Vater unser" und das „Gegrüßet seist du Maria“ beten oder ein freies Gebet sprechen. Dazu ist kein kirchlicher Amtsträger notwendig.

Anders sieht die Situation aus, wenn der Arzt, der den Tod festgestellt hat, die Polizei einschlaten muss. Das kann z.B. der Fall sein, wenn es sich bei demVerstorbenen um ein Kind handelt, Ihr verstorbener Angehöriger einen unerklärlichen Tod gestorben ist, womöglich Opfer einer Gewalttat geworden ist oder seinem Leben selber ein Ende gesetzt hat. In diesen Fällen haben Sie bzw. die Rettungskräfte die Möglichkeit, die Notfallseelsorge Wetterau zu rufen bzw. zu alarmieren. Der wird bei Ihnen bleiben, wenn das Rettungspersonal weggegangen ist und Ihnen helfen, mit der Situation fertig zu werden. Sie können sich für all diese Dinge viel Zeit lassen.

 

Ist ein Angehöriger zu Hause verstorben, so können Sie auch gerne den Pfarrer rufen, um gemeinsam mit ihm bei und für den Toten ein Gebet zu sprechen.
Kirchengemeinde St. Jakobus Ockstadt,
Pfarrgasse 25, Tel. 06031 5754.

Sollten Sie dort niemanden erreichen, wird Ihnen rund um die Uhr unter der Nummer 06032-931333 der Kontakt zu dem Priester hergestellt, der gerade die Rufbereitschaft für Notfälle hat.

Erst danach ist es angebracht ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Deren Mitarbeiter werden mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen. Das jeweilige Bestattungsunternehmen nimmt auch Kontakt mit dem zuständigen kirchlichen Amtsträger für die Beerdigung auf und vereinbart den Termin für die Beisetzung.

 

Sobald der Beerdigungstermin feststeht, nimmt der Geistliche, der das Begräbnis leiten wird, mit Ihnen Kontakt auf, um die Gestaltung der Begräbnisfeier mit Ihnen zu besprechen und für alle weiteren seelsorglichen Dinge für Sie da zu sein.