Die Feier öffentlicher Gottesdienste in der Corona-Krise (Entnommen der Dienstanweisung des Generalvikars sowie den Verordnungen des Landes Hessen)
Aufgrund der guten Erfahrungen mit den bisherigen Maßnahmen zum Schutz der GottesdienstteilnehmerInnen haben wir uns entsprechend der durch das Land Hessen und das Bistum Mainz gegebenen Möglichkeiten entschieden, nur geringfügige Änderungen an den bisherigen Regelungen zum Gottesdienstbesuch vorzunehmen.
Ab sofort gelten folgende Regelungen:
In der St. Alban-Kirche in Leeheim gilt ab Heiligabend in allen Gottesdiensten die 3G-Regel (Geimpft-Genesen-Getestet). Kommen Sie bitte rechtzeitig zum Gottesdienst, damit die Ordner ausreichend Zeit haben, Ihren Personalausweis und den Impf-, Genesenen- bzw. Testnachweis zu überprüfen.
Für die Gottesdienste im Philippshospital, die einer gesonderten Regelung durch die Klinikleitung unterliegen, gilt ab sofort, dass sie nur noch für die PatientInnen gedacht sind. Gemeindemitglieder weichen bitte auf die anderen Gottesdienste der Gemeinde in der Pfarrkirche bzw. in St. Alban aus!