Aktuelle Corona-Maßnahmen

Gültig ab dem 1.12.2021 / Update vom 20.12.2021

Achtung! (c) BistumMainz
Achtung!
Datum:
Mo. 20. Dez. 2021
Von:
rk

Die Feier öffentlicher Gottesdienste in der Corona-Krise (Entnommen der Dienstanweisung des Generalvikars sowie den Verordnungen des Landes Hessen)

 

Aufgrund der guten Erfahrungen mit den bisherigen Maßnahmen zum Schutz der GottesdienstteilnehmerInnen haben wir uns entsprechend der durch das Land Hessen und das Bistum Mainz gegebenen Möglichkeiten entschieden, nur geringfügige Änderungen an den bisherigen Regelungen zum Gottesdienstbesuch vorzunehmen.

Ab sofort gelten folgende Regelungen:

  • Für alle Gottesdienste am Wochenende sowie an Feiertagen besteht die Verpflichtung, sich im Pfarrbüro anzumelden.
  • Die Abstandsregelung bleibt unverändert.
  • Für den gesamten Gottesdienst besteht FFP2- Maskenpflicht. (Nicht betroffen davon sind der Pfarrer, GottesdienstleiterInnen, die LektorInnen und KantorInnen bei der Ausübung ihres Amtes.)
  • Gemeindegesang ist aufgrund der hohen Inzidenzlage nicht möglich, das Singen von Wechselgesängen wird auf ein absolutes Minimum reduziert.
  • Alle Personen, die haupt- oder ehrenamtlich einen liturgischen Dienst oder einen Ordnerdienst ausüben, müssen über einen 3G-Nachweis verfügen.

3G in Leeheim/St. Alban

In der St. Alban-Kirche in Leeheim gilt ab Heiligabend in allen Gottesdiensten die 3G-Regel (Geimpft-Genesen-Getestet). Kommen Sie bitte rechtzeitig zum Gottesdienst, damit die Ordner ausreichend Zeit haben, Ihren Personalausweis und den Impf-, Genesenen- bzw. Testnachweis zu überprüfen.

Sonderregelung für die Hospitalkirche

Für die Gottesdienste im Philippshospital, die einer gesonderten Regelung durch die Klinikleitung unterliegen, gilt ab sofort, dass sie nur noch für die PatientInnen gedacht sind. Gemeindemitglieder weichen bitte auf die anderen Gottesdienste der Gemeinde in der Pfarrkirche bzw. in St. Alban aus!