In Vorbereitung der Pfarreigründung werden in unserem Pastoralraum in verschiedenen Projektgruppen Konzepte für verschiedene Themen erarbeitet und der Pastoralraumkonferenz zur Beratung und zur Bildung eines Votums vorgelegt.
Eines dieser Konzepte ist das "GEBÄUDEKONZEPT".
Die neuen Strukturen in unserem Bistum und die Gründung der Pastoralräume bedeuten Veränderungen und den Abschied von Gewohntem. Es ist uns wichtig, den Menschen nach wie vor eine Heimat in ihren Gemeinden zu bieten – andererseits berührt jeder heutige Beschluss nicht nur eine Pfarrei, sondern den ganzen Pastoralraum. Darum war es für die Projektgruppen (PG) im Pastoralraum Nördliches Ried wichtig, ihre Entscheidungen nicht nach Vor- oder Nachteilen für einzelne Pfarreien zu treffen, sondern sich von Praktikabilität, Wirtschaftlichkeit und Zukunftsperspektiven für den ganzen Pastoralraum leiten zu lassen. In diesem Sinne hat auch die PG Gebäude dieses Gebäudekonzept für unseren Pastoralraum erstellt, der die drei Pfarreien St. Bonifatius (Riedstadt), St. Maria Goretti (Biebesheim / Stockstadt) und St. Maria Magdalena (Gernsheim) umfasst. Eingeflossen sind dabei auch die Stellungnahmen der Projektgruppen „Katechese“, „Verwaltung“ und „Vermögen“.
Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts für die künftige Pfarrei ist die Entscheidung, welche kirchlichen Gebäude erhalten und ggf. weiterentwickelt werden. Dies wird schrittweise erarbeitet, wobei alle relevanten Gremien die Gelegenheit haben, ihre Vorstellungen einzubringen.
Die von der PG Gebäude vorbereiteten 5 Konzeptvorschläge für Kirchen, Pfarrheime und Pfarrhäuser wurden in der Pastoralraumkonferenz am 21.11.2023 erstmals vorgestellt und anschließend den Gremien der Pfarrgemeinden und den Gruppen des Pastoralraums zur Stellungnahme vorgelegt.
Im Anschluss daran werden sie durch die Pastoralraumkonferenz abschließend bewertet, in den Gremien abgestimmt und in einer weiteren Pastoralraumkonferenz genehmigt. Danach werden sie dem Bistum übergeben und auf der Website des Pastoralraums veröffentlicht.
Die Bistumsleitung prüft die Vorschläge mit zuständigen Diözesangremien und meldet zurück, welchen Varianten sie zustimmen würde. Unter den so freigegebenen Konzeptvorschlägen wählt die Pastoralraumkonferenz ein finales Konzept aus, das dann noch einmal den Gremien der örtlichen Gemeinden zur Stellungnahme vorgelegt wird. Danach wird es von der Pastoralraumkonferenz beschlossen und einschließlich der Stellungnahmen dem Bischof zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.
Nach Freigabe durch den Bischof setzt die neue Pfarrei das Gebäudekonzept in den folgenden Jahren im Rahmen ihrer Kapazitäten und Möglichkeiten um.
Grundlage für die PG Gebäude war das Dokument „Leitfaden für die Projektgruppe Gebäude“ des Bistums Mainz. In der PG waren Mitglieder aus allen Pfarrgemeinderäten und Verwaltungsräten der bisherigen Pfarreien vertreten. Im Jahr 2023 hat sich die Projektgruppe zu zwölf Sitzungen getroffen und eine Begehung aller Kirchen und Pfarrheime vorgenommen.
Zur Bewertung der einzelnen Gebäude wurden vom Bistum zur Verfügung gestellte Materialien benutzt. Diese Bewertungshilfen, unterschieden nach Kirchen und Pfarrheimen, umfassen:
Die gemeinsame Gebäudebegehung ermöglichte es allen Mitgliedern der PG, sich ein eigenes Bild der einzelnen Objekte zu machen. Die Tabellen der Bewertungshilfen wurden danach zunächst von jedem Mitglied einzeln ausgefüllt, anschließend zu gemeinsamen Listen je Pfarrei zusammengeführt und flossen schließlich in ein Ergebnis der gesamten Projektgruppe ein.
Nach der Bewertung aller Gebäude hat die PG für die Kirchen drei Vorschläge der Kategorisierung erarbeitet (siehe hierzu Tabellenblatt „Lösungsvorschlag Kirchen“). Jede Kirche musste dabei in eine von vier Kategorien eingestuft werden:
Vorgabe des Bistums ist, über alle Kirchen hinweg insgesamt ein Drittel einzusparen, als Bezugsgröße dient hierbei der Gebäudewert (Brandversicherungswert).
Bei der Einstufung unserer Kirchen flossen neben der genannten Bewertungshilfe auch die Bezuschussungsrichtlinie für Kirchen des Bistums sowie Diskussionen innerhalb der Projektgruppe ein. Teilweise sind bestimmte Maßnahmen in Kategorie 1 für einzelne Kirchen nicht relevant, da z. B. aufgrund der Fassadengestaltung keine Anstricharbeiten außen erforderlich sind.
Bei der Betrachtung der Pfarrheime ist die Grundlage die jeweilige Hauptnutzfläche (HNF). Die maximale HNF, die der künftigen Pfarrei zur Verfügung steht, errechnet sich aus der Anzahl der Katholiken im Pastoralraum: pro 1.000 Katholiken stehen 75 m² HNF für Pfarrheime zur Verfügung. Aktuell haben unsere Pfarreien eine HNF von zusammen 914 m². Nach der Katholikenzahl ergibt sich eine zulässige HNF von 726 m², somit müssen wir eine Reduzierung um 188 m² erreichen.
Auch hierfür wurden verschiedene Varianten entwickelt. Dazu hat sich die PG nach der Begehung der Gebäude nochmals intensiv mit ihrer Nutzung durch Pfarreigruppen sowie Vermietung für private Feiern oder an Vereine/Gruppen beschäftigt.
In den erarbeiteten Varianten sind Möglichkeiten dargestellt, welche Räume einer anderen Nutzung, z. B. einer langfristigen Vermietung, zugeführt werden müssten, um die Bistumsvorgaben zu erreichen (siehe hierzu Tabellenblatt „Lösungsvorschlag Pfarrheime“).
Die PG Gebäude muss Pflichtangaben des Gebäudekonzepts ausarbeiten und dabei die folgenden Fragen beantworten:
Das Konzept kann hier eingesehen / heruntergeladen werden.