Lockerungen der Corona-Beschränkungen

Die wichtigsten Regeln

Achtung! (c) BistumMainz
Achtung!
Datum:
Do. 4. Juni 2020
Von:
rk

Bereits seit dem 9./10.Mai finden in unserer Pfarrgemeinde öffentliche Gottesdienste statt.

Jetzt folgen weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen.

 

Die Feier öffentlicher Gottesdienste

Unter Berücksichtigung der Dienstanweisungen des Generalvikars gelten für unsere Pfarrgemeinde folgende Regeln:

  • Der Zugang zu den Gottesdiensten wird begrenzt; die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes und sämtlichen für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen geltenden Regeln. Es ist zu gewährleisten, dass der Mindestabstand zwischen den Personen in allen Richtungen 1,5 Metern beträgt und sich höchstens eine Person pro 10 qm befindet.
    Das bedeutet für die Pfarrkirche:  35 Personen
    für Leeheim:  20 Personen (+ 10 Personen im Innenhof)
     
  • Es soll unbedingt vermieden werden, dass Gläubige weggeschickt werden müssen. Daher bedarf es eines Anmeldeverfahrens.
    Anmeldung zu den Gottesdiensten am Wochenende aber auch an den Werktagen ist zu folgenden Zeiten telefonisch (Tel.: 06158/2564) möglich:
          
    Mo     10 - 12 Uhr
           Di       10 - 12 Uhr
           Mi      10 - 12 Uhr
           Do      10 - 12 und 15 - 17 Uhr
           Fr       15 - 17 Uhr
    Man kann sich nur zu Gottesdiensten in der folgenden Woche (beginnend mit dem kommenden Samstag, endend mit dem darauffolgenden Freitag) anmelden!
    In diesen Zeiten erleben wir viel Solidarität. Das wollen wir auch weiterhin zeigen. Da nicht alle gleichzeitig am Gottesdienst am Wochenende teilnehmen können, bitten wir Sie, das breite Angebot der Gottesdienste an den Werktagen zu nutzen.
    Die Kontaktdaten der Gottesdienstteilnehmenden werden notiert, da sie eventuell für die Zurückverfolgung der Infektionsketten benötigt werden. Die Daten können im Bedarfsfall zur Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben werden.
     
  • Das Betreten und Verlassen der Kirche sowie der Gang zum Empfang der Kommunion müssen in einer Einbahn-Regelung möglich sein:
    Pfarrkirche:  Eingang = Turmportal,   Ausgang = Hauptportal
    Leeheim:      Eingang = linkes Portal, Ausgang = rechtes Portal

    Einlass ist jeweils 15 min vor dem Gottessdienst!

  • Beim Betreten und Verlassen der Kirche müssen alle Gottesdienstteilnehmenden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser muss zu den Gottesdiensten von zuhause mitgebracht werden. An den Eingängen sollten die Gottesdienstbesucher die Hände desinfizieren. Entsprechendes Händedesinfektionsmittel ist von den Pfarreien zur Verfügung zu stellen.

  • Die Spendeformel für die Kommunion wird nach dem Kommunionvers laut gesprochen („Der Leib Christi“). Die Gemeinde antwortet mit „Amen“. Die Einzelspendung der Kommunion erfolgt schweigend.

 

Weitere Anweisungen

Folgende Regeln wurden der Dienstanweisung des Generalvikars vom 20.Mai 2020 entnommen. Pfarreibezogene Hinweise sind fettgedruckt hervorgehoben.

  • Taufen: Wir empfehlen weiterhin Taufen nur auf Notfälle zu beschränken. Unter strikten Auflagen (Begrenzte Anzahl an Teilnehmern; Wahrung der Abstands- und Hygienevorschriften; Kein Gemeindegesang) soll die Spendung des Taufsakramentes ab dem 02.06.2020 wieder erlaubt werden.
     
  • Trauungen: Trauungen sind ab dem 02.06.2020 nur unter den Bedingungen, die für alle Gottesdienste gültig sind, wieder möglich (Begrenzte Anzahl an Teilnehmern; Wahrung der Abstands- und Hygienevorschriften; Kein Gemeindegesang).
     
  • Beerdigungen: Die auch bisher schon üblichen Hygienemaßnahmen (kein Händeschütteln etc.) sind einzuhalten. Trauerfeiern in Leichenhallen richten sich nach den Maßgaben der Kommunen, besonders hinsichtlich der Teilnehmerzahlen.
     
  • Beichte: Es dürfen keine öffentlichen Beichttermine angeboten werden. Auf Grund der besonderen Sensibilität mit Blick auf dieses Sakrament ist nach wie vor die Beichte als Einzelbeichte nach Terminabsprache zu vereinbaren und auch nur, wenn sie in einem Beichtzimmer oder an einem geeigneten Ort stattfindet, wo die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gewährleistet sind.
     
  • Das Pfarrbüro bleibt weiterhin besetzt und ist telefonisch und per E-Mail zu den üblichen Zeiten erreichbar. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten (zu enge Flure und Räume) werden wir auch in den nächsten Wochen darauf verzichten, Publikumsverkehr im Pfarrbüro zu ermöglichen, da der gebotene Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Wir bitten um Ihr Verständnis!
     
  • Veranstaltungen in den Pfarrheimen sind möglich. Ab dem 10.06. sind Treffen pfarrlicher Gruppen unter strenger Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften möglich. Alle Treffen finden ab sofort im Pfarrsaal statt, um den Abstandsregelungen zu entsprechen. Die Gruppenteilnehmer werden von den Gruppenleitungen über die Treffen informiert und dazu eingeladen. Öffentliche Veranstaltungen finden bis auf weiteres nicht statt!