In den vergangenen Jahren hatten der Caritasverband Gießen und die Diakonie Hessen die vom Wetteraukreis finanzierte Schuldnerberatung geleistet. 2014 hatte der Wetteraukreis diese erstmals öffentlich ausgeschrieben. Die Kritik der Caritas im Bistum Mainz richtet sich nicht gegen die Ausschreibung an sich, sondern gegen die nachträgliche Heranziehung unzulässiger Kriterien im Vergabeverfahren.
Aus diesem Grund waren Caritas und Diakonie im Juni 2015 und im Februar 2016 vor die Vergabekammer des Regierungspräsidiums Darmstadt gezogen und hatten beide Male Recht bekommen: Die Vergabekammer hatte die Entscheidungen des Wetteraukreises zur Vergabe der Schuldnerberatung aufgehoben.
„Caritas und Diakonie standen – nicht zuletzt durch jahrelange Erfahrung - für eine hohe Qualität in der Schuldnerberatung im Wetteraukreis“, sagte Domnick weiter. „Angesichts des Vorgehens des Kreises drängt sich der Verdacht auf, dass es ihm im Wesentlichen darum geht, Kosten zu senken. Überschuldete Menschen in der Wetterau ziehen dabei den Kürzeren.“