230 Menschen waren im vergangenen Jahr in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) in Ingelheim inhaftiert. Seit 2013 hat sich diese Zahl mehr als verdoppelt. Abgeschoben werden in der Regel Menschen, die als Asylsuchende nach Deutschland gekommen sind, deren Asylgesuch jedoch abgelehnt wurde und die nicht freiwillig ausreisen wollen. Wer sich in einer GfA befindet, wartet auf seine Abschiebung, weil er im Verdacht steht, sich der Abschiebung entziehen zu wollen.
Die Abschiebehaft veranlasst die Ausländerbehörde eines Landkreises. „Die Entscheidung fällt das jeweilige Amtsgericht vor Ort", erklärt Diözancaritasdirektor Hans-Jürgen Eberhardt.Caritas und Diakonie kümmern sich um die Menschen, die sich in der GfA Ingelheim befinden, indem sie ihnen vor allem durch einen Fonds Rechtshilfe anbieten. Das katholische und das evangelische Hilfswerk empört: „Circa 50 Prozent der Menschen, die wir beraten, befinden sich rechtswidrig in der GfA", sagt Hans-Jürgen Eberhardt. Oft werde zu schnell und zu wenig geprüft zum Mittel „Abschiebungshaft" gegriffen. Ein Grund sei auch, dass ein Amtsgericht in der Regel wenig Erfahrung mit dem komplizierten Asylrecht habe. Einig waren sich Caritas, Diakonie und die bis dato rot-grüne Landesregierung von Rheinland-Pfalz, dass die Abschiebehaft keine gute Lösung ist.
Mit dem „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbedingungen", das im August in Kraft getreten ist, liegen jedoch mehr Kriterien vor, die die Behörden heranziehen können, um von einer „erheblichen Fluchtgefahr" eines Ausreisepflichtigen zu sprechen. Diese sind unter anderem Identitätstäuschung beziehungsweise das Zurückhalten eines Passes, die Weigerung, an einer Identitätsklärung mitzuarbeiten, Geldzahlungen an Dritte für die illegale Einreise und eine ausdrückliche Erklärung, dass man nicht abgeschoben werden will. Diese Kriterien lägen allerdings für die meisten der von der Bundespolizei aufgegriffenen Flüchtlinge vor. „Es ist zu befürchten, dass damit die Abschiebungshaft zukünftig mit fragwürdigen Begründungen noch öfter angewendet wird", sagt Eberhardt. Die Abschiebehaft mache zudem viele krank, argumentiert er. Grundsätzlich sei es fragwürdig, Menschen, die Schutz suchen, einzusperren.
Von Anja Weiffen
Den ganzen Beitrag mit weiteren Hintergründen lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von "Glaube und Leben" vom 17. April 2016
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