Viele Fragezeichen zum Gesetz

Kirchenzeitung "Glaube und Leben"

Die katholische Kindertagesstätte Regenbogen in Osthofen hat Platz für 125 Kinder, darunter 35 Kinder unter drei Jahren (c) kirchenzeitung
Die katholische Kindertagesstätte Regenbogen in Osthofen hat Platz für 125 Kinder, darunter 35 Kinder unter drei Jahren
Datum:
15. Jan. 2020
Von:
VON ANJA WEIFFEN

Mehr Geld für Kindertagesstätten verspricht die Bundesregierung mit dem Gute-Kita-Gesetz. In Rheinland-Pfalz wurden zudem die Ansprüche an Kitas erhöht. Was bedeutet das für Kitas im Bistum? Ein Beispiel aus Osthofen.

Viel Zeit bleibt nicht, bis Veränderungen greifen

Ob die Zeiten mit dem neuen Gute-Kita-Gesetz gut werden? Da ist sich Sabine Selig noch nicht so sicher. Sie leitet die Caritas-Kindertagesstätte Regenbogen in Osthofen bei Worms, eine Kita mit 125 Plätzen, darunter 35 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Sabine Selig erklärt, was das neue Gesetz für eine Kita bedeutet.

Das Gute-Kita-Gesetz der Bundesregierung ist seit Ende vergangenen Jahres in allen Gesetzgebungen der Bundesländer angekommen. Zuletzt in Hessen. Die Kita Regenbogen in Osthofen wird mit der rheinland-pfälzischen Gesetzgebung zu tun haben. Sie „wird“ – bewusst im Futur geschrieben – denn noch ist unklar, erläutert Sabine Selig, wie das Gesetz überhaupt in den Details ausgeführt werden soll. Die „Ausführungsbestimmungen“ liegen noch nicht vor. „Das verunsichert. Kollegen sind skeptisch, weil es noch viele Fragezeichen gibt“, weiß Sabine Selig. Und viel Zeit bleibt nicht, um sich auf das, was sich laut Gesetz ändern soll, einzustellen. Ein wichtiger Punkt des neuen Gesetzes in Rheinland-Pfalz ist die Garantie für Eltern, ihr Kind für sieben Stunden in eine Kita geben zu können. Eines dieser Fragezeichen lautet für Sabine Selig: Gibt es eine Zeit „am Stück“, zum Beispiel von sieben bis 14 Uhr? Oder sind flexible Lösungen möglich, wie die Kita dies jetzt bereits mit verschiedenen Wahlmöglichkeiten handhabt? Legen die Eltern die Uhrzeiten fest? Oder kann die Kita diese vorgeben? Sabine Selig betont, dass die Kita Regenbogen von der Caritas als „Familienzentrum“ ausgezeichnet ist und „sich sehr an den Bedürfnissen von Familien orientiert“. Sie macht aber auch darauf aufmerksam, dass sich durch das neue Gesetz nicht die Zahl der Ganztagesplätze in ihrer Kita erhöht.

 

Das Plus an Personal wird wieder aufgezehrt

Die Sieben-Stunden-Garantie soll ab Juli 2021 greifen. Sabine Selig weist darauf hin, dass sie dafür wohl weiteres Personal braucht, je nachdem wie sich die Vorgaben gestalten. „Denn nach sechs Stunden ist für die Mitarbeiter eine Pausenzeit vorgeschrieben“, erklärt sie. Diese Pause würde in die Mittagszeit fallen, wenn die Kinder essen. Und für das Mittagessen braucht es Personal. Nach dem neuen Gesetz soll es, wenn möglich, für alle Kinder ein vollwertiges Mittagessen geben. „Eine Küche und eine Mensa haben wir, die wurden im September 2018 angebaut. 60 Kinder bekommen zurzeit ein Mittagessen. Wenn aber alle Kinder essen, fehlt uns ein Schlafraum, denn Kleinkinder werden nach dem Essen müde und brauchen eine Schlafpause.“ Zusätzlich zu diesem neuen Schlafraum, muss sich die Leiterin in den noch verbleibenden anderthalb Jahren wohl um weitere gute Fachkräfte kümmern, die heutzutage nicht leicht zu finden sind.
Durch das Gesetz ändert sich auch der Personalschlüssel, sodass den Kitas mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen sollen. Das findet Sabine Selig positiv. Denn wie in vielen anderen Branchen ist in Kitas die Personaldecke dünn. Aber: „Die Sieben-Stunden-Garantie zehrt das Plus an Personal wieder auf, sodass wir kaum entlastet werden“, sagt die Kita-Leiterin.

Hoffnung macht ihr das neue „Sozialraumbudget“, ein Finanztopf für multiprofessionelle Teams. Das bedeutet Geld für Mitarbeiter mit besonderer Qualifikation, die etwa in der Sprachförderung oder bei der Inklusion zum Einsatz kommen. „Ein Heilerzieher oder eine Heilerzieherin würde unser Team aufwerten. Das müsste dauerhaft finanzierbar sein. Es nützt nichts, wenn wir dafür nur ein oder zwei Jahre Geld bekommen.“

Den Beitrag mit weiteren Hintergründen lesen Sie in der Print-Ausgabe von "Glaube und Leben" vom 19. Januar

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