Mehr Geld für Kindertagesstätten verspricht die Bundesregierung mit dem Gute-Kita-Gesetz. In Rheinland-Pfalz wurden zudem die Ansprüche an Kitas erhöht. Was bedeutet das für Kitas im Bistum? Ein Beispiel aus Osthofen.
Die Sieben-Stunden-Garantie soll ab Juli 2021 greifen. Sabine Selig weist darauf hin, dass sie dafür wohl weiteres Personal braucht, je nachdem wie sich die Vorgaben gestalten. „Denn nach sechs Stunden ist für die Mitarbeiter eine Pausenzeit vorgeschrieben“, erklärt sie. Diese Pause würde in die Mittagszeit fallen, wenn die Kinder essen. Und für das Mittagessen braucht es Personal. Nach dem neuen Gesetz soll es, wenn möglich, für alle Kinder ein vollwertiges Mittagessen geben. „Eine Küche und eine Mensa haben wir, die wurden im September 2018 angebaut. 60 Kinder bekommen zurzeit ein Mittagessen. Wenn aber alle Kinder essen, fehlt uns ein Schlafraum, denn Kleinkinder werden nach dem Essen müde und brauchen eine Schlafpause.“ Zusätzlich zu diesem neuen Schlafraum, muss sich die Leiterin in den noch verbleibenden anderthalb Jahren wohl um weitere gute Fachkräfte kümmern, die heutzutage nicht leicht zu finden sind.
Durch das Gesetz ändert sich auch der Personalschlüssel, sodass den Kitas mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen sollen. Das findet Sabine Selig positiv. Denn wie in vielen anderen Branchen ist in Kitas die Personaldecke dünn. Aber: „Die Sieben-Stunden-Garantie zehrt das Plus an Personal wieder auf, sodass wir kaum entlastet werden“, sagt die Kita-Leiterin.
Hoffnung macht ihr das neue „Sozialraumbudget“, ein Finanztopf für multiprofessionelle Teams. Das bedeutet Geld für Mitarbeiter mit besonderer Qualifikation, die etwa in der Sprachförderung oder bei der Inklusion zum Einsatz kommen. „Ein Heilerzieher oder eine Heilerzieherin würde unser Team aufwerten. Das müsste dauerhaft finanzierbar sein. Es nützt nichts, wenn wir dafür nur ein oder zwei Jahre Geld bekommen.“
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