Sehr geehrte Gemeinde,
Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsene in den Blick nehmen und ihnen einen sicheren Raum bieten, damit sie sich gemäß ihren Bedürfnissen entwickeln können - dafür steht die Präventionsordnung der Diözese Mainz mit ihren Ausführungsbestimmungen als Grundprinzip und Haltung. Hierfür braucht es verlässliche und transparente Strukturen und eine Kultur der Achtsamkeit, die das Wohl der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Personen ins Zentrum stellt sowie klare Vereinbarungen und Regelungen, die für jede Person verbindlich sind, die im kinder- und jugendnahen Bereich sowie gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen tätig ist (s. Präventionsverordnung Bistum Mainz).
Alle Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft entwickeln lt. Verord- nung der Bischofskonferenz und der Präventionsordnung des Bistum Mainz ein sogenanntes Institutionelles Schutzkonzept (ISK) für ihre jeweilige Einrichtung und setzen es verpflichtend um. Die Verant- wortlichen des Pastoralraum Gießen-Stadt sind derzeit dabei ein ISK für unsere Kirchengemeinden zu entwickeln.
Dafür und für die Umsetzung der Präventionsverordnung mit dem leitenden Pfarrer und den Verwaltungsräten in unseren Kirchengemeinden stehe ich als beauftragte Präventionskraft zur Verfügung. Weitere Informationen sind über die Homepage des Bistums abrufbar.