Neue Einlassregeln für die Gottesdienste

Zugang mit 3G Nachweis

St. Stephan, St. Ignaz (c) St. Stephan
St. Stephan, St. Ignaz
Datum:
Fr. 26. Nov. 2021
Von:
Pfarrbüro
Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Gottesdienste,
 

Seit dem 24. November 2021 gilt in Rheinland-Pfalz aufgrund einer neuen Verordnung der Landesregierung für den Besuch von Gottesdiensten die 3-G-Regel; nur geimpfte, genesene oder getestete Personen dürfen daran teilnehmen. Anhand der entsprechenden Nachweise müssen wir das überprüfen.

Das wird etwas mehr Zeit beanspruchen als bisher. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Sie können das Verfahren beschleunigen und ihre Wartezeit abkürzen, wenn Sie einen der folgenden Nachweise sowie einen amtlichen Lichtbildausweis griffbereit haben:

- den Nachweis über eine vollständige Impfung oder

- den Nachweis über eine Genesung (nicht älter als sechs Monate) oder

- den Nachweis über einen von einer offiziellen Teststelle durchgeführten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test (innerhalb der letzten 24 Stunden).

Zugleich erleichtern Sie damit unseren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ihren Dienst.

Die Einhaltung der 3-G-Regelung und die Prüfung der Nachweise und des Lichtbildausweises sind bei jedem Gottesdienst erneut erforderlich. Auch dafür bitten wir um Verständnis.

Darüber hinaus ist weiter eine Erfassung der Kontaktdaten vorgeschrieben. Wir bitten dringend um eine Anmeldung zum Sonntagsgottesdienst im Pfarrbüro bis zum vorangehenden Freitag um 11.00 Uhr (telefonisch oder über pfarrbuero@st-stephan-mainz.de) . Auch mit dieser Anmeldung erleichtern und beschleunigen Sie das Verfahren. Ansonsten müssen Sie einen Kontaktbogen ausgefüllt mitbringen (Formular auf der Homepage von St. Stephan) oder in der Kirche ausfüllen.

Alle Maßnahmen dienen dem Ziel, die Gesundheit aller Menschen zu schützen und der Ausbreitung der Pandemie entgegenzuwirken. Wir bitten daher um Ihre Mithilfe.

 

Herzlichen Dank und beste Grüße

Pfarrer Thomas Winter