Aktuelle Corona-Maßnahmen

Gültig ab dem 17.12.2020

Achtung! (c) BistumMainz
Achtung!
Datum:
Do. 17. Dez. 2020
Von:
rk

Aktuelle Anordnungen zur Feier der Liturgie und die Dienstanweisung des Generalvikars, Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, herausgegeben am 16.12.2020 

- Auszug der für unsere Pfarrgemeinde relevanten Maßnahmen.

 

Anordnungen zur Feier der Liturgie in Zeiten von Corona im Bistum Mainz

Wenn auf Grund einer besonders schwierigen Inzidenzsituation an einzelnen Orten die kommunalen Behörden es nahelegen, kann im Ausnahmefall und nach Rücksprache mit dem Generalvikar auf die öffentliche Feier der Gottesdienste verzichtet werden. Wenn auf Grund einer besonders hohen Inzidenz von den Behörden nächtliche Ausgangssperren festgelegt werden, sollen die Gottesdienste vor allem am Heiligen Abend auf einen Zeitpunkt außerhalb dieser verlegt werden.

Taufen sollen bis zum 10. Januar 2021 nicht stattfinden – Taufen im Notfall ausgenommen.

Trauungen sollen bis zum 10. Januar 2021 nicht stattfinden.

Erstkommunion soll bis zum 10. Januar 2021 nicht stattfinden.

Die Firmspendung soll bis zum 10. Januar 2021 nicht stattfinden. Für die am vierten Advent vorgesehenen Firmgottesdienste gibt es eine Ausnahmegenehmigung.

Die Kontaktdaten aller Gottesdienstteilnehmer müssen in Listen erfasst werden! Diese sind zum Zweck der Nachverfolgung einen Monat unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Pfarrbüro aufzubewahren. Um zu vermeiden, dass Gläubige weggeschickt werden müssen, empfehlen wir ein Anmeldeverfahren. Dieses ist verpflichtend vorgeschrieben, wenn mit einer Auslastung der Platzkapazitäten zu rechnen ist. Für die Gottesdienste an den Feiertagen setzen wir ein Anmeldeverfahren und die Information der Gläubigen darüber zwingend voraus.

Wer Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist (vor allem Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber), dem ist der Zutritt nicht gestattet und im Zweifel zu verweigern.

Es sind zwingend Maßnahmen zu ergreifen, um Ansammlungen von Menschen vor und nach den Gottesdiensten zu vermeiden. Das kann geschehen, indem Zonen mit Abstandshinweisen markiert werden, eine ausreichende Anzahl an Ordnerdiensten eingesetzt wird und eine nachvollziehbare Wegeführung besteht, damit der Zutritt geordnet und unter Einhaltung der Abstandsregeln erfolgt.

 

Für die Organisation der Gottesdienste gelten darüber hinaus noch folgende Vorschriften:

Wo es möglich und notwendig ist, kann die Zahl der Gottesdienste an den Sonn- und Feiertagen erhöht werden. Wenn mehrere Gottesdienste stattfinden, muss der zeitliche Abstand zwischen den Feiern mindestens eine Stunde betragen.

Von der Möglichkeit, Gottesdienste im Freien durchzuführen, kann auch für die besonderen Anforderungen im Advent und an Weihnachten Gebrauch gemacht werden. Dabei sind Sitzgelegenheiten für Personen mit körperlichen Einschränkungen. (…) Es gelten die Anforderungen für Gottesdienste in geschlossenen Räumen.

 

Besondere Sorgfalt erfordert die liturgische Gestaltung der Heiligen Messe, insbesondere des eucharistischen Teils. Für die liturgische Gestaltung sollen folgende Regeln gelten:

Wenn Mitwirkende bei den liturgischen Diensten bei der Ausübung ihres Dienstes auf das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung verzichten, ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Konzelebrationen finden weiterhin nur im Ausnahmefall und mit besonderen Vorkehrungen statt.

Es ist Vorgabe der staatlichen Behörden, dass jeglicher (!) Gemeindegesang untersagt ist. Dies gilt auch für den Hallelujaruf zum Evangelium, die einleitenden Akklamationen vor der Präfation sowie das Sanctus. Je nach räumlichen Gegebenheiten können bis zu 4 Sänger/innen sowie Instrumentalisten ohne erhöhten Aerosolausstoß die Gottesdienste mitgestalten. Blasinstrumente sind grundsätzlich nicht erlaubt. Es gelten dabei folgende Mindestabstände:

Gesang
3 Meter zwischen den Musikern/Musikleitung
5 Meter zur Gemeinde

Instrumente ohne erhöhten Aerosolausstoß
1,5 Meter zwischen den Musikern/Musikleitung
3 Meter zur Gemeinde

 

Dienstanweisung des Generalvikars

Veranstaltungen in der Pfarrei entfallen bis auf Weiteres.
Ausgenommen davon sind Treffen von Organen zur Aufrechterhaltung des Betriebes (z.B. Kirchenverwaltungsräte, Pfarrgemeinderäte), die nicht in digitaler Form stattfinden können.
 

Veranstaltungen und Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit
Die jetzige Situation des Pandemiegeschehens fordert von uns eine weitere Reduzierung der Kontakte. Dies betrifft nun auch die außerschulischen Bildungsformate. Hier erachten wir bis zum 10.1. ein Ausweichen auf digitale Formate oder Verschiebung als notwendig. Treffen, die der Vorbereitung von Gottesdiensten, von digitalen Aktionen und der Sternsingeraktion dienen, können - wenn sie digital nicht angemessen umgesetzt werden können - als Kontakttreffen unter Auflage der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden. Die Planungshilfe für die Jugendarbeit vom 3.11. ist insofern bis zum 10.1.außer Kraft gesetzt. Bitte beachten Sie hierzu den separaten Hinweis zur Sternsingeraktion.

Proben von Chören und Musikgruppen
Der Gemeindegesang in Gottesdiensten ist generell untersagt. Musikalische Proben und Auftritte von Chören, Bands und anderen musikalischen Gruppen sind untersagt. Ausnahme stellt die musikalische Gestaltung von Gottesdiensten im Rahmen der Regelungen in der Anordnung zur Feier der Liturgie dar. Der außerschulische Musikunterricht (Einzel- und Gruppenunterricht) ist bis einschließlich 10. Januar 2021 auszusetzen.