Für die Zeit zwischen 21.00 Uhr abends und 05.00 Uhr früh gilt für den gesamten Kreis Groß-Gerau eine nächtliche Ausgangssperre. Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. April 2021, 00:00 Uhr, in Kraft und gilt vorerst bis zum 18. April 2021, 24:00 Uhr.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen zugelassen, insbesondere zur Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen.
Damit ist die Teilnahme am Abendmahlsamt am Gründonnerstag und an der Osternachtsfeier am Karsamstag allen Gläubigen, die sich zu den Gottesdiensten angemeldet haben, gestattet.
Das Pfarramt stellt allen Gläubigen eine Teilnahmebestätigung aus, die Sie beim Betreten der Pfarrkirche von den Ordnern ausgehändigt bekommen.