Der Kirchenverwaltungsrat ist ein Organ der Kirchengemeinde. Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist durch das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) geregelt. Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe das kirchliche Vermögen innerhalb der Kirchengemeinde zu verwalten sowie die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr als auch das Vermögen der Kirchengemeinde zu vertreten. Er setzt sich zusammen aus
Die Zahl der Mitglieder ergibt sich aus dem KVVG, das heißt in Kirchengemeinden bis zu 5000 Katholiken besteht der Verwaltungsrat aus sechs gewählten Mitgliedern. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch den Pfarrgemeinderat. Der Pfarrer ist der Vorsitzende des Verwaltungsrates. Die Stellvertretung wird vom Verwaltungsrat nach seiner Konstituierung gewählt. Diese ist Kraft ihres Amtes Mitglied im Pfarrgemeinderat. Die Amtsdauer des Verwaltungsrates entspricht grundsätzlich der des Pfarrgemeinderates, also 4 Jahre. Die Sitzungen finden in regelmäßigen Abständen, ca. 4 bis 5 mal pro Jahr, je nach Bedarf bzw. Notwendigkeit statt.
In den Verwaltungsrat von St. Andreas (Klein-Winternheim) wurden durch die Pfarrgemeinderatsmitglieder gewählt:
In den Verwaltungsrat von St. Martin (Ober-Olm/Essenheim) wurden durch die Pfarrgemeinderatsmitglieder gewählt