Das Bistum Mainz hat 2019 Rechtsanwalt Ulrich Weber mit der EVV-Studie beauftragt. EVV ist die Abkürzung für ,Erfahren – Verstehen – Vorsorgen‘. Das ist der Leitgedanke der unabhängigen Studie zur Aufklärung von Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Verantwortungsbereich des Bistums Mainz.
Die Studie geht vor allem drei Fragen nach. Erstens: Gab und gibt es Strukturen im Bistum Mainz, die die Ausübung sexualisierter Gewalt befördert bzw. nicht verhindert haben? Zweitens: Wie wurde mit Fällen sexualisierter Gewalt nach entsprechender Kenntnis im Bistum Mainz umgegangen? Drittens: Haben im Bistum Mainz von 1945 bis heute bisher unbekannte Fälle von sexualisierter Gewalt stattgefunden? Welche Ergänzungen und Weichenstellungen ergeben sich aus diesen Erkenntnissen für das präventive Handeln im Bistum Mainz?
Damit beleuchtet die EVV-Studie die Ursachen der Gewalttaten nicht juristisch, sondern systemisch. Ein weiterer Unterschied zu anderen Studien ist die Ausweitung der Betrachtung auf alle Beschuldigten und Betroffenen im Verantwortungsbereich des Bistums und nicht nur auf Kleriker und Minderjährige.
„Die EVV-Studie ist ein Meilenstein auf unserem Weg, dieses Thema aus der Tabu-Zone zu holen, die Fragen und Bedürfnisse von Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und unseren Weg eines transparenten Umgangs mit Missbrauch und der Weiterentwicklung unserer Präventionsarbeit konsequent weiterzugehen.“, so ordnete Bischof Kohlgraf unmittelbar nach der Veröffentlichung die Studie ein.
Auch Pfarrer Tobias Geeb formulierte klar die Aufgabenstellung, die sich aus den Erkenntnissen ergibt:
"Wie dem Schrecken ein Ende setzen? Für Betroffene ist das eine oft lebenslange Aufgabe. Die Kirche im Bistum Mainz tut nun alles dafür, um Betroffene zu hören, zu sehen und unterstützen mit dem klaren Ziel, dass in der Kirche Missbrauch nicht mehr gedeckt wird und wir sichere Räume haben, in denen wir Gott begegnen, der uns sieht, hört, achtet und liebt und darum selbst ein Kind geworden ist.
Wenn wir von Aufarbeitung sprechen, ist es wichtig, Schuldige zu benennen. Aber laut Rechtsanwalt Weber reicht das nicht. Und wir wissen das auch: das ganze Umfeld muss mitarbeiten, wir müssen achtsam sein, dass der Kontext, der Missbrauch begünstigt, sich grundlegend ändert. Dazu gilt es, Betroffene nicht allein zu lassen, Grenzen zu markieren, zu äußern und zu achten und zu verteidigen. Das ist auch unsere Aufgabe als Pfarrgemeinden.
Im Bistum Mainz und in unseren Pfarreien ist klar geregelt: Was passiert, wenn Missbrauch passiert? Alle Pfarreien erstellen gerade ein Institutionelles Schutzkonzept. In unseren Pfarreien ist Saskia Kuschetzki die Ansprechperson als Präventionsbeauftragte. Wenn Sie reden wollen, sprechen Sie auch mich gerne an."
Die vollständige EVV-Studie, die Pressekonferenz und weiteres Material des Anwalts Ulrich Weber finden Sie hier:
Die Seite zur Präventions- und Interventionsarbeit des Bistums einschließlich Ansprechpartner und Telefonhotline finden Sie hier: