Krisenberatung (Supervision)

Eine akute Krise im beruflichen Umfeld, die mit einer persönlichen Krise verbunden sein kann, oder auch eine persönliche Krise, die beruflich mitbedingt ist. Um Krisenberatung rasch und unkompliziert zu ermöglichen, ist empfehlenswert, um in einem Zustand von Unübersichtlichkeit, Unsicherheit und Bedrängnis

  • Halt und eine gewisse Sicherheit zu geben
  • unterscheiden und „sortieren" zu helfen
  • Klärungen zu ermöglichen
  • das weitere Vorgehen in den Blick zu nehmen sowie 
  • zu Entscheidungen über angemessene Formen der weiteren Unterstützung zu verhelfen, z.B. (reguläre, förmlich kontraktierte) Supervision; Therapie; Organisationsberatung oder ...

Krisenberatung kommt auf Empfehlung der/des Vorgesetzten, Berufsgruppenverantwortlichen, dem Referenten für Supervision oder dem Personaldezernenten zustande. 

Die Krisenberatung wird durchgeführt von einem entsprechenden Mitglied der AG Supervision.
Die Dauer der Krisenberatung beträgt maximal drei Sitzungen. 

Diese Beratung soll zu einer ersten Klärung der krisenhaften Situation führen, die von der Supervisandin/dem Supervisanden und dem/der Supervisor/in. Dabei sollen auch der in der persönlichen Krise wirksame Arbeitsfeldbezug sowie ratsame Formen persönlicher Fürsorge benannt werden.

Pro Sitzung können maximal 120,00 € pro Stunde abgerechnet werden.

Bei Fragen sind die jeweiligen Ansprechpartner*innen der Berufsgruppe des Personaldezernates für Sie da.