ist ein Vermittlungsverfahren, bei dem die Konfliktparteien durch den / die Mediator(in) darin unterstützt werden, miteinander zu verhandeln und zu einvernehmlichen Einigungen zu kommen.
1. Freiwilligkeit
Mediation kann nur durchgeführt werden, wenn sich alle Konfliktparteien auf den Kreis der Teilnehmer(innen), das Verfahren und die Rahmenbedingungen einigen.
2. Vertraulichkeit
3. Neutralität bzw. Allparteilichkeit des / der Mediator(in)
4. Eigenverantwortlichkeit der Parteien: Die Parteien bestimmen selbst über das Ergebnis. Der / die Mediator(in) hat keine Entscheidungsgewalt.
Die Kosten für das Verfahren (70 € pro Std. und Mediator(in) zzgl. Fahrtkosten) trägt zunächst der Klient. Bei bewilligtem Antrag werden dem Klienten nach Abschluss des Mediationsverfahrens sowie Zusendung eines Rückmeldebogens und der Rechnung von der Abt. Fortbildung und Beratung 75% der Honorarkosten und 100% der Fahrtkosten erstattet.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Mediation für Ihr Anliegen das Passende ist, nehmen Sie direkten Kontkat zu einem Mediator bzw. einer Mediatorin auf - und klären alles Weitere.
Mediatoren/Innen (AG Mediation)
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an den Ansprechpartner für Mediation im Bistum Mainz.