Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen (anderer Anbieter)

Die Teilnahme an Fortbildungsangeboten anderer Anbieter kann durch das Bistum gefördert werden -  in Form von Dienstbefreiung und finanzieller Bezuschussung. 

  • Die Förderung anderer Anbieter sollte mit dem  Antrag auf Genehmigung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragt werden, dabei ist das detaillierte Programm beizulegen.
  • Auf Vorschlag des Fortbildungscontrollings befindet der Dienstgeber über den Antrag. Je nach dienstlichem Interesse werden verschiedene Anteile erstattet.