Supervision

Supervision ist eine spezifische Form der Beratung, die der beruflichen Qualifizierung dient. Als Supervision im pastoralen Feld dient sie der Förderung der hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihren Dienst in der Kirche reflektieren und verbessern möchten, und ist insofern ein Instrument der Fortbildung und der Personalentwicklung. 

Sie geht von den konkreten Erfahrungen im Arbeitsfeld aus und richtet ihre Aufmerksamkeit auf das Zusammenspiel von Person, beruflicher Rolle, Institution und Adressaten. Supervision hilft, Rollensicherheit und berufliche Identität zu entwickeln und in Einklang zu bringen mit der eigenen Persönlichkeit. Dadurch werden persönliche und fachliche Kompetenzen erweitert und vertieft.

Supervision verhilft zur Klärung der persönlichen und fachlichen Fähigkeiten und ermöglicht ein besseres Verständnis des Arbeitsfeldes. Supervision fördert die Fähigkeit, Chancen und Grenzen des eigenen beruflichen Handelns realistisch wahrzunehmen. Sie zielt darauf ab, das persönliche Verhaltensrepertoire zu erweitern und neue Handlungsmöglichkeiten zu erschließen. Supervision ist ein ganzheitlicher Prozess lebendigen Lernens, der sowohl der Qualität der beruflichen Arbeit als auch der persönlichen Berufszufriedenheit dient.

Supervision bei einem Mitglied der AG Supervision im Bistum Mainz (max. 10 Sitzungen/pro 90 Minuten bei ESV): 

Einzelsupervision 

75% der Honorarkosten

von max. 120,00 € pro 60 Min. 

Teamsupervision (mit Teilnahmemöglichkeit von Ehrenamtlichen)

100% bis 75% der Honorarkosten 

von max. 150,00 € pro 60 Min.,  

Stellenwechselsupervision - besondere Supervision

 

100 % der Honorar-
und Fahrtkosten

von max. 120,00 € pro 60 Min.

Krisensupervision (3 Sitzungen)

100 % der Honorar- und Fahrtkosten

von max. 120,00 € pro 60 Min.

Gruppensupervision

100 % der Honorar- und Fahrtkosten

von max. 150,00 € pro 60 Min.

 

Coaching, Supervision (bei nicht AG-Mitgliedern) und andere Beratungsangebote bei Personen mit beraterischer Kompetenz (max. 10 Sitzungen):

Einzelberatung

50% der Honorarkosten

von max. 120,00 € pro 60 Min.

Team- oder Gruppenberatung (mit Teilnahmemöglichkeit von Ehrenamtlichen)

50% der Honorarkosten 

von max. 150,00 € pro 60 Min.

 

Und noch ein Hinweis für Ihre Kalkulationen: Sollte sich nach einer Beratung herausstellen, dass eine weitere Begleitung notwendig ist, kann eine erneute Sequenz unterstützt werden - danach sollte für weitere Unterstützungen mindestens ein Jahr Pause sein.

Einzelsupervision
begleitet Einzelpersonen in verschiedenen Abschnitten der Berufslaufbahn. Themen und Ziele der Einzelsupervision werden von den persönlichen und beruflichen Fragestellungen bestimmt, beispielsweise Fragen nach der eigenen Rolle, Umgang mit den eigenen und strukturellen Ressourcen, Umgang mit Vorgesetzten, KollegInnen und Menschen im pastoralen Aufgabenfeld. Hier wird in einem vereinbarten Zeitraum an der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung gearbeitet. In der Regel dauert ein Einzelsupervisionsprozess zwischen fünf und fünfzehn Sitzungen.

Gruppensupervision
bietet MitarbeiterInnen aus ähnlichen Arbeitsfeldern die Möglichkeit, ihre Arbeit zu reflektieren. Es werden Themen und Fälle aus dem Berufsalltag der TeilnehmerInnen bearbeitet. Hier kann das Know how und die Ressourcen aller in der Gruppe genutzt werden. In der Gruppensupervision können  die Themen einzelner unter Einbeziehung aller TeilnehmerInnen und Themen, die alle gleichermaßen betreffen, bearbeitet werden.  

Teamsupervision
begleitet Teams oder Arbeitsgruppen, die an einer gemeinsamen Aufgabe im Bistum arbeiten. In der Supervision wird die Arbeitssituation des Teams reflektiert. 
Ziele sind u.a. 
-eine Verbesserung der Kooperation, Kommunikation und der Auseinandersetzungsstrategie bei Entscheidungsprozessen 
-Verabredungen von gemeinsamen und individuellen Vorgehensweisen innerhalb der Tätigkeit
-Entwicklung von förderlichen Strukturen und Konzepten.

Ausbildungssupervision
begleitet die Berufseinstiegsphase. Sie unterstützt Berufsanfänger in der Rollenfindung und der Entwicklung einer beruflichen Identität. In der Ausbildungssituation werden die ersten Erfahrungen im Beruf reflektiert und der differenzierte Blick für das Umfeld geschult. Ausbildungssupervision kann als Einzel- oder Gruppensupervision stattfinden.

Leitungssupervision
ist eine auf die Ausgestaltung der Führungsrolle bezogene Beratung. Sie reflektiert die Leitungs- und Führungsrolle des Supervisanden/der Supervisandin und unterstützt ihn/sie in der Entwicklung eines adäquaten Führungsverhaltens und einer Leitungsidentität auf dem Hintergrund der persönlichen Biographie und des kirchlichen Arbeitsfeldes. Sie wird meistens als Einzelsupervision durchgeführt, ist aber auch im Rahmen einer Gruppensupervision möglich.

Supervision bei Stellenwechsel
Bei Neuantritt einer Stelle bzw. bei Stellenwechsel werden die eigens dafür vorgesehenen Supervisionen mit einem Dreieckskontrakt gestaltet, in den zusätzlich der/die zuständige Bezugsperson für die jeweilige Berufsgruppe eingebunden ist. 
Bei Pfarrern bzw. Dekanen gehört diese Supervision zum Standard, bei den Gemeinde- bzw. Pastoralreferenten/-innen, wie auch bei Mitarbeiter/-innen des Bischöflichen Ordinariates und angeschlossenen Einrichtungen wird sie situationsspezifisch genutzt. 

Fallsupervision
reflektiert konkrete Situationen aus der pastoralen Arbeit. Dabei werden Hintergründe, persönliche Anteile, systemische Zusammenhänge und Handlungsalternativen erarbeitet. Fallsupervision kann im Rahmen von Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision stattfinden. 

Kurzberatung/Krisensupervision
Für eine begrenzte Fragestellung kann eine Kurzberatung genutzt werden. Hier wird in einem Rahmen von einer bis drei Sitzungen eine  Lösung erarbeitet.



Dem Bistum Mainz ist es seit langem ein Anliegen, bei Bedarf den Mitarbeiter/innen eine professionelle Beratung zu ermöglichen. Die diesem Kreis angehörenden Supervisorinnen und Supervisoren wollen in der Arbeitsgemeinschaft:

  • an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Supervision im 
    Bistum Mainz mitwirken
  • den kollegialen fachliche Austausch praktizieren
  • die supervisorische Arbeit im Bistum Mainz zunehmend auf gemeinsame 
    Zielvorstellungen hin gestalten
  • die Kooperation mit den anderen Unterstützungssystemen
    für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst des Bistums Mainz 
    weiterentwickeln

Für diese Aufgaben sind die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vom Bischof als Supervisorinnen und Supervisoren für das Bistum anerkannt. 

Übersicht der SupervisorInnen

Die Arbeitsgemeinschaft bildet zur Wahrnehmung der kontinuierlichen Arbeit eine Sprechergruppe.
Ihre Aufgabe ist im Besonderen die Beratung und die Zusammenarbeit mit dem diözesanen Koordinator für Supervision in allen anstehenden Fragen.
Dazu gehören vor allem die Vorbereitung der Treffen der AG, die Zusamenarbeit mit den anderen Unterstützungssystemen bzw. Entzug der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Supervision im Bistum Mainz.
Die Sprechergruppe besteht aus dem Koordinator für Supervision im Bistum Mainz und vier Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft.
Die Sprecherinnen und Sprecher werden von der Arbeitsgemeinschaft für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Die aktuelle Sprechergruppe besteht aus

Frau Dr. Grunewald
Frau Maurer
Frau Lehnardt-Fritzsche und
Herrn Vogler.