FAQs zum geplanten Zweckverband Katholischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz
Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um den geplanten Kita-Zweckverbvand im Bistum Mainz.
Gerne können Sie uns weitere Fragen senden: janet.schoberth@caritas-bistum-mainz.de
Die Antworten darauf nehmen wir gerne in die nächste Version der FAQs auf.
Vielen Dank!
Grundausrichtung und Rolle der Kirchengemeinden
Der geplante Zweckverband Katholischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz ist ein Verband katholischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz. Er ist ein katholischer Sozialverband, der von den Kirchengemeinden im Bistum Mainz gebildet wird. Die bedeutet: Alle Kitas bleiben katholische Einrichtung und werden ihr katholisches Profil stetig auch im Zweckverband weiterentwickeln.
Die Pastoralen Richtlinien (12) stellen nach wie vor auch bei dem neuen Träger die Grundausrichtung der Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz sicher. Die Kindertageseinrichtungen halten für Kinder und ihre Familien im Sozialraum verortete lebensnahe Angebote vor und entwickeln diese gemeinsam mit den Familien weiter. Mit dem Qualitätsmanagement haben wir wertvolle Grundlagen für die Pädagogik und Organisation der Kindertageseinrichtungen entwickelt. Das Bistumssiegel "Katholisches Familienzentrum im Bistum Mainz" beschreibt die familienorientierte Weiterentwicklung des bedeutsamen Kirchortes Kita.
Auf diese Grundlagen wird der neue Träger seine Ausrichtung aufbauen.
In der den Trägern Ende Mail zugegangen Satzung steht in der Präambel, dass „Der Verband und die Kirchengemeinden gemeinsam Verantwortung für die pastorale Ausrichtung der Tageseinrichtungen für Kinder gemäß der Pastoralen Richtlinien Nr. 12 tragen.
In diesem ist auch ein eigener § 8 vorgesehen, der die Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden beschreibt. Hier sind u.a. geregelt, dass
- die Mitarbeit der Verantwortlichen der Kita in den Gremien der Gemeinde (welche dies perspektivisch sein werden, wird im Prozess des Pastoralen Wegs weiterent-wickelt) sichergestellt wird
- die pastorale Begleitung der Kindertageseinrichtungen durch pastorale Mitarbei-tende in den Pfarreien erfolgen soll
- die Pfarreien bei der Besetzung der Leitungsstellen der Kindertagesstätten mitwirken sollen
Der Zweckverband Katholischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz steht unter der Aufsicht des Bischofs von Mainz.
Alle ab August 2020 eingegangen Hinweise wurden von der Projektgruppe der Juristen aufgenommen, geprüft und bewertet, verändert oder verworfen. Die Rückmeldungen flossen in die überarbeitete Satzung ein. Diese ging allen Trägern Ende Mail 2021 zu. Die Satzung und weitere wichtige Unterlagen, wie Nutzungsverträge und Übernahmevertrag sowie weitere Anlagen werden in vier Foren im September/Oktober 2021 mit Träger/innen und Leitungen miteinander beraten.
Diese Hinweise sollen in verschiedenen Foren vor Ort oder auch digital miteinander beraten werden.
Es ist ausdrücklich Wunsch des Bistums, dass alle Träger der kirchengemeindlichen Kindertageseinrichtungen der neuen Trägerstruktur nach und nach beitreten. Der Aufbau des Kita-Zweckverbandes soll im rheinland-pfälzischen Teil des Bistums beginnen, da in diesem Landesteil des Bistums ab dem 15.07.2020 alle Geschäftsträgerstellen besetzt sein werden. Die Geschäftsträger stellen im Zweckverband die Trägerrolle sicher und sind unabdingbare Voraussetzung zum Beitritt zum Zweckverband.
Der Kita-Zweckverband wird ein vom Bischof von Mainz errichteter Zweckverband der katholischen Kirchengemeinden werden, die die Trägerschaft der von ihnen gegründeten und bisher von ihnen betriebenen katholischen Kindertagestätten auf den Zweckverband übertragen haben. Grundlagen der Aufbaustruktur werden in der Satzung und der Geschäftsordnung geregelt.
Mit der Fragestellung befasst sich en detail eine eigene Projektgruppe. Ziel ist eine schlanke, effiziente Struktur mit „regionalen Komponenten“. Auch in dieser Gruppe werden sich die Mitglieder mit Benchmarks befassen, d.h. den Vergleich mit anderen Strukturen suchen. Finanzielle Beiträge innerhalb des Zweckverbandes wird das höchste Beschlussorgan des Verbandes eigenständig festlegen.
Es werden in den weiteren Schritten der Vorbereitung und Gründung des Verbandes über Gremien und Formen der Zusammenarbeit über formelle Regelungen, wie Satzung und Geschäftsordnung, Gespräche geführt werden. Das Interesse an Rückmeldung aller Beteiligten ist groß.
Die Gesamtrechtsnachfolge ist eine Ausnahme und kommt nur dann zustande, wenn sie gesetzlich angeordnet ist (z.B. Erbschaft, Umwandlung iSd UmwG) Bei der Übertragung einer kirchengemeindlichen Kindertagesstätte auf den Zweckverband liegt kein Fall einer gesetzlich angeordneten Gesamtrechtsnachfolge vor, sodass hier nur die Einzelrechtsnachfolge in Frage kommt. Die Einzelrechtsnachfolge hat zur Folge, dass die bestehenden Verträge der Kirchengemeinde nur mit Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner auf den Zweckverband unverändert übertragen können.
Die Formen der Zusammenarbeit werden in Kooperationsvereinbarungen zu regeln sein, da der Zweckverband nicht alle Leistungen selbst in eigener Verantwortung vorhalten werden kann und will. Die Mitarbeitenden und die Geschäftsträgerinnen und Geschäftsträger werden zur Struktur des Zweckverbandes gehören, d.h. sie werden innerhalb des Verbandes ein Arbeitsverhältnis eingehen und innerhalb einer Struktur arbeiten.
Weitere Funktionsbereiche wie z.B. Gehaltsabrechnung, Teile der Fachberatung und andere Funktionen werden ebenfalls Teil des Zweckverbands.
Die Erstellung eines Organigrammes ist in Arbeit.
Satzung des Zweckverbandes
Die beiden Justiziare Prof. Dr. van der Broeck (Bischöfliches Ordinariat) und Herr Griep (Caritasverband für die Diözese Mainz), erweitert um die fachliche Expertise der beiden Juristinnen Frau Kewes und Frau Knauff (beide Bischöfliches Ordinariat) sind derzeit dabei, die letzten Überarbeitungen in den Satzungsentwurf einzupflegen. Der Satzungsentwurf orientiert sich an der Satzung des Kita-Zweckverbands Essen, mit den notwendigen Anpassungen für das Bistum Mainz.
Der Entwurf ist bereits sehr weit fortgeschritten, sodass er den Kirchengemeinden zeitnah (Juli 2020) zugestellt werden wird. Geprüft wird aktuell, ob es ausschließlich bei einem schriftlichen Rückmeldeverfahren bleiben soll oder wie es gelingt, miteinander ins Gespräch über die offenen Fragen zu kommen.
Umfang der Trägerschaften im Bistum Mainz
Das Bistum Mainz steht vor finanziellen Herausforderungen, die durch die Corona bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben noch verstärkt werden. Bis zum Jahr 2030 haben Schätzungen zur Kirchensteuerentwicklung schon vor Corona einen Rückgang von 30% prognostiziert. Es ist nicht absehbar, wie sich die Konjunktureinbrüche auf die Finanzlage des Bistums und der Kirchengemeinden auswirken werden. Sollte es schnell zu einer wirtschaftlichen Erholung kommen rechnen wir bei einem Haushaltsvolumen von 357 Mio. Euro in 2020 mit einem geplanten Fehlbetrag von 32 Mio. Euro und zusätzlichen Belastungen von 45 bis 50 Mio. Euro.
In den Bereich der Kitas plant das Bistum Mainz für das Jahr 2021 rund 17 Millionen Euro zuzüglich der Bauaufwendungen und einen erforderlichen Overhead an Kirchensteuermitteln.
Das zukünftige Kindertagesstättengesetz in Rheinland-Pfalz sieht vor, dass freie Träger eine angemessene Eigenleistung erbringen. Mit Blick auf die langfristig rückläufigen Kirchensteuereinnahmen muss der diözesane Zuschuss auf ein Budget für alle Personal-, Sach-, Overhead- sowie Bau-und Investitionskosten begrenzt werden. Die Höhe der Zuschüsse kann das Bistum nicht aufrechterhalten. Diese müssen im Vergleich zum heutigen Stand deutlich reduziert werden.
Ziel der Verhandlungen mit den Kommune ist die Beibehaltung möglichst vieler Trägerschaften mit reduzierten Finanzierungsanteilen in veränderten Strukturen.
Über die Zukunft der Kindertagesstätte entscheidet immer die Pfarrei als Trägerin der Einrichtung. Sie tut dies nicht losgelöst. Pfarreien und ihre Kitas sind verlässliche und kompetente Partner für Familien aber auch für die Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz.
Im Jahr 2019 wurden die drei katholischen Kitas in Kelsterbach, die in der Trägerschaft der Pfarrei waren, an den CV Offenbach übertragen. Die Kommunalisierung der katholischen Kindertagesstätte in Aschbach ist in Planung. Die eingruppige Kita in Mainz-Hechtsheim wurde geschlossen. Der Hort Arche Noah in Heppenheim wird in kommunale Trägerschaft im Sommer 2020 überführt werden.
Es ist das Ziel, möglichst viele Kitas aus der pfarrgemeindlichen Trägerschaft in die neue Trägerstruktur zu übernehmen.