Die Begriffe „Weltkulturerbe“ und „UNESCO-Welterbestätte“ sind inzwischen fest im sprachlichen und gesellschaftlichen Gebrauch verankert und jedermann hat die beeindruckenden Bilder der Landschaften und Bauwerke vor Augen. Seit 2003 gibt es das „UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“, und Deutschland führt dazu seit 2013 das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes.
Das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen UNESCO-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Das Verzeichnis soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen.
Nun rückt unter dem Motto „Wissen. Können. Weitergeben." der Mensch in den Fokus und lebendige kulturelle Ausdrucksformen wie mündliche Tradition, darstellende Kunst, Bräuche und Rituale sowie traditionelle Handwerktechnik werden besonders geschützt.
Und so ist neben dem „Singen der Lieder der Arbeiterbewegung“, der „Auseinandersetzung mit dem Rattenfänger von Hameln“, u.a. auch „Orgelbau und Orgelmusik“ eine schützenswerte Kulturleistung.
St. Stephan übt diese Tradition nicht zuletzt in Konzerten, aber auch im Gottesdienst.
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