Aktuelle Corona-Maßnahmen

Gültig ab dem 25.06.2021

Achtung! (c) BistumMainz
Achtung!
Datum:
Mo. 28. Juni 2021
Von:
rk

Anordnungen zur Feier der Liturgie in Zeiten von Corona im Bistum Mainz - Auszug der für unsere Pfarrgemeinde relevanten Maßnahmen.

 

> Beim Betreten und Verlassen der Kirche müssen alle Gottesdienstteilnehmenden eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske entfällt am Platz für alle Gottesdienstteilnehmenden. Beim Gang zur Kommunion besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.

> Personen desselben Hausstandes können direkt beieinandersitzen. Auch maximal fünf Personen (ab 2. Juli maximal zehn Personen) zzgl. Kinder bis einschl. 14 sowie vollständig geimpfte Personen und genesene Personen, die verschiedenen Hausständen angehören, können beieinandersitzen, wenn diese sich im Vorfeld gemeinsam als Gruppe angemeldet haben.

> Es ist Vorgabe der staatlichen Behörden in Rheinland-Pfalz, dass in Innenräumen Gemeindegesang untersagt ist. In Hessen gibt es dieses Verbot nicht. Wir sind aber weiterhin verpflichtet, die Gesundheit aller Gottesdienstteilnehmer zu schützen und Infektionsgeschehen zu vermeiden. Daher empfehle ich dringend auch in Hessen auf Gemeindegesang in geschlossenen Räumen zu verzichten und vorerst nur Kehrverse und den Hallelujaruf zum Evangelium anzustimmen.
Bitte bringen Sie deshalb Ihr Gotteslob mit!!