Anweisungen in der Coronakrise

Achtung! (c) BistumMainz
Achtung!
Datum:
Fr. 27. März 2020
Von:
rk

Weitere, der aktuellen Situation angepasste Regelungen für das Bistum Mainz.

 

 

 

  1. Die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ist bis auf weiteres verboten.

  2. Aufgrund der aktuellen Situation ist es nicht möglich, der Gemeinde das generelle Angebot der Hauskommunion an den Ostertagen zu machen.

  3. Beichte
    Es dürfen keine öffentlichen Beichttermine angeboten werden.
    Es darf keinerlei Einladung zu irgendeiner Form der Versammlung erfolgen und auch keine Möglichkeit gegeben werden, die als Einladung verstanden werden könnte.
    Beichte kann als Einzelbeichte nach Terminabsprache vereinbart werden und auch nur, wenn sie in einem Beichtzimmer oder an einem geeigneten Ort stattfindet, wo die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gewährleistet sind. Die Beichtenden müssen auf die Einhaltung der Regeln hingewiesen werden. Derzeit werden Fragen um die Generalabsolution diskutiert. Hierzu bedarf es einer gemeinsamen Regelung der Bischöfe, die jetzt noch nicht vorliegt.

  4. Auch die Kar- und Ostertage unterliegen dem grundsätzlichen Verbot, öffentliche Gottesdienste zu feiern.