Corona-Maßnahmen - Update

Entnommen der Dienstanweisung des Generalvikars vom 02.02.2022

Achtung! (c) BistumMainz
Achtung!
Datum:
Mi. 2. Feb. 2022
Von:
rk

Die Kontaktdatenerfassung bei Gottesdiensten wurde durch das Land Hessen aufgehoben. Deshalb gilt bis auf weiteres ab dem Wochenende 12./13.02.2022:
Für alle Gottesdienste an den Werktagen sowie an den Wochenenden (mit Ausnahme des Familiengottesdienstes um 11.00 Uhr und der Kinderkirche) besteht keine Verpflichtung mehr, sich vorher anzumelden.
Aufgrund der höheren Teilnehmerzahl beim Familiengottesdienst und der Kinderkirche besteht für diese Gottesdienste weiterhin die Verpflichtung, sich im Pfarrbüro anzumelden. Dies geschieht zu Ihrer eigenen Sicherheit und um den Ordnern die Ausübung ihrer Aufgabe zu erleichtern.

Folgende Regelungen bleiben weiterhin in Kraft:

Die Abstandsregelung bleibt unverändert.

Für den gesamten Gottesdienst besteht FFP2- Maskenpflicht. (Nicht betroffen davon sind der Pfarrer, GottesdienstleiterInnen, die LektorInnen und KantorInnen bei der Ausübung ihres Amtes.)

Gemeindegesang ist aufgrund der hohen Inzidenzlage nicht möglich, das Singen von Wechselgesängen wird auf ein absolutes Minimum reduziert.

Alle Personen, die haupt- oder ehrenamtlich einen liturgischen Dienst oder einen Ordnerdienst ausüben, müssen über einen 3G-Nachweis verfügen.

In der St. Alban-Kirche in Leeheim gilt in allen Gottesdiensten die 3G-Regel (Geimpft-Genesen-Getestet). Kommen Sie bitte rechtzeitig zum Gottesdienst, damit die Ordner ausreichend Zeit haben, Ihren Personalausweis und den Impf-, Genesenen- bzw. Testnachweis zu überprüfen.

Für die Gottesdienste im Philippshospital, die einer gesonderten Regelung durch die Klinikleitung unterliegen, gilt ab sofort, dass sie nur noch für die PatientInnen gedacht sind. Gemeindemitglieder weichen bitte auf die anderen Gottesdienste der Gemeinde in der Pfarrkirche bzw. in St. Alban aus!