Zum Ankauf der Eibinger Kirchenmobilien ist noch nachzutragen (aus den Eibinger Akten): Im Jahre 1803 wurde das Eibinger Kloster im Zuge der Säkularisation aufgehoben. Die Rochusbruderschaft bat über den Commissär Götz in Rüdesheim, der die Aufhebung durchführen musste, das Ministerium um Überlassung der Eibinger Einrichtungen und um die Reliquien des hl. Ruprecht. Mit Beschluss des Ministeriums vom 24. März 1814 überließ dieses den Bingern folgende Gegenstände:
Hochaltar mit 2 Antipendien 280 Gulden
Communionbank 15 Gulden
Die beiden Nebenaltäre 120 Gulden
Die 16 eichenen Kirchenstühle 64 Gulden
Die Kanzel 50 Gulden.