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Lüften und Heizen in den Kirchen

Kirche heizen
Datum:
Sa. 24. Okt. 2020
Von:
Jochen Alkemper

Corona- Hygieneregeln

Die allgemeinen Hygieneregeln und organisatorischen Maßnahmen, wie das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, die Abstandsregeln und die Vorgaben zur allgemeinen Desinfektion haben sich bewährt und gelten weiterhin.

Die Kirche muss so beheizt werden, dass während der Nutzung eine relative Luftfeuchte von 50 – 60 % eingehalten wird.

Der Betrieb der meisten Heizungsarten führt zu großen Luftbewegungen im Raum. Daher sollten sie rechtzeitig ausgeschaltet werden, damit sich die Luft wieder beruhigen kann. Dies gilt insbesondere für Warmluftheizungen und Heizkörper (betrifft Pfarrkirche St. Martin). Wandtemperierungen können durchgehend betrieben werden (betrifft Pfarrkirche St. Andreas).

Ein Lüften zum Abtransport von virenbelasteten Aerosolen ist in Kirchen nicht wirkungsvoll möglich. Stattdessen würden geöffnete Fenster und Türen ungewollte Luftbewegungen verursachen oder die relative Luftfeuchte stark absinken lassen. Beides ist zu vermeiden. Gottesdienstdauer ist zu beschränken auf 50 - 70 Minuten, kein Gemeindegesang.

Nach dem Gottesdienst werden alle Türen und Fenster für kurze Zeit geöffnet (Querlüftung). Aber Vorsicht, die relative Luftfeuchte soll nicht unter 50 % sinken.

Dies gilt nur für Gottesdienste. Für Chor– oder Instrumentalproben gelten andere Regeln (u. a. Stoßlüften nach 30 min Probe 15 min lang).