FAQs den Zweckverband Katholischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz Unikathe betreffend
Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um den Kita-Zweckverbvand Unikathe im Bistum Mainz.
Gerne können Sie uns weitere Fragen senden: janet.schoberth@caritas-bistum-mainz.de
Die Antworten darauf nehmen wir gerne in die nächste Version der FAQs auf.
Vielen Dank!
Grundausrichtung und Rolle der Kirchengemeinden
Unikathe, der zum 01.07.2022 gegründete Kita-Zweckverband Katholischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz, ist ein Verband katholischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz. Er ist ein katholischer Verband, der von den Kirchengemeinden im Bistum Mainz gebildet wird und sich als sozialwirtschaftliches Unternehmen versteht.
Dies bedeutet: Alle übertragene Kitas bleiben katholische Einrichtung und werden ihr katholisches Profil stetig mit und in Unikathe weiterentwickeln.
Die Pastoralen Richtlinien (12) stellen auch bei dem neuen Träger die Grundausrichtung der Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz sicher. Die Kindertageseinrichtungen halten für Kinder und ihre Familien im Sozialraum verortete lebensnahe Angebote vor und entwickeln diese gemeinsam mit den Familien weiter. Mit dem Qualitätsmanagement haben wir wertvolle Grundlagen für die Pädagogik und Organisation der Kindertageseinrichtungen entwickelt. Das neu überarbeitete Qualitätssiegel "Katholisches Kinder- und Familienzentrum im Bistum Mainz" beschreibt die familienorientierte Weiterentwicklung des bedeutsamen Kirchortes Kita. Auf diesen Grundlagen wird Unikathe seine Ausrichtung auf- und ausbauen.
In der Satzung des Unikathe Kita-Zweckverbands im Bistum Mainz steht in der Präambel: „Der Verband und die Kirchengemeinden tragen gemeinsam Verantwortung für die pastorale Ausrichtung der Tageseinrichtungen für Kinder gemäß der Pastoralen Richtlinien Nr. 12.“
Ein eigener §8 der Satzung regelt die Zusammenarbeit von Unikathe mit den Pfarreien. Es gibt eine gemeinsame Verantwortung von Unikathe und der Pfarrei für die pastorale Ausrichtung. Dies beinhaltet u.a. neben der Zusammenarbeit der Hauptamtlichen die Übernahme der pastoralen Begleitung der pädagogischen Fachkräfte durch Mitarbeitende der Pfarrei.
Auch steht Unikathe unter der Aufsicht des Bischofs von Mainz.
Es ist ausdrücklich Wunsch des Bistums, dass alle Träger der kirchengemeindlichen Kindertageseinrichtungen der neuen Trägerstruktur nach einem Rolloutplan beitreten. Der Aufbau des Kita-Zweckverbandes hat am 01.09.2022 im rheinland-pfälzischen Teil des Bistums begonnen.
Derzeit (Stand Januar 2024) befinden sich 26 Kitas in Trägerschaft von Unikathe.
Geschäftsträger stellen im Zweckverband die Trägerrolle sicher und sind mit ihrer Erfahrung und Kenntnis vor Ort unabdingbare Voraussetzung für den Beitritt zu Unikathe.
Unikathe ist ein vom Bischof von Mainz errichteter Kita-Zweckverband der katholischen Kirchengemeinden. Diese werden sukzessive Mitglied und übertragen ihre Kindertageseinrichtung. Die Verbandsversammlung ist das Organ der Mitglieder und entscheidet über grundsätzliche Fragen des Verbandes (§4 der Satzung). Der Aufsichtsrat überwacht, kontrolliert und berät den Verbandsvorstand (§ 6 der Satzung). Daniel Poznanski ist seit dem 09.07.2022 der vom Aufsichtsrat bestimmte Verbandsvorstand von Unikathe Kita-Zweckverband im Bistum Mainz.
Finanzielle Beiträge für die Pfarreien sind derzeit nicht vorgesehen.
Die Regeln der Zusammenarbeit sind zum einen in der Satzung beschrieben. Bezüglich der Übertragung der Kindertageseinrichtung auf Unikathe gibt es Musterverträge, die grundsätzlich für alle Pfarreien gelten.
Die Gesamtrechtsnachfolge ist eine Ausnahme und kommt nur dann zustande, wenn sie gesetzlich angeordnet ist (z.B. Erbschaft, Umwandlung im Sinne des Umwandlungsgesetzes (UmwG)). Bei der Übertragung einer kirchengemeindlichen Kindertagesstätte auf Unikathe liegt kein Fall einer gesetzlich angeordneten Gesamtrechtsnachfolge vor, so dass hier nur die Einzelrechtsnachfolge in Frage kommt. Die Einzelrechtsnachfolge hat zur Folge, dass die bestehenden Verträge der Kirchengemeinde nur mit Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner auf Unikathe unverändert übertragen können.
Schnittstellen zwischen den Beteiligten sind sehr vielfältig aufgebaut: So ist der Generalvikar der Vorsitzende des Aufsichtsrates, die Dezernentin Caritas/Soziale Arbeit und der Finanzdirektor sind weitere Mitglieder des Aufsichtsrates. Fünf weitere Mitglieder des Aufsichtsrates sind von den Vertreter/innen der Pfarreien durch die Verbandversammlung gewählt.
In den Geschäftsordnungen sind Prozesse und Zuständigkeiten geregelt.
In der Satzung ist in §16 geregelt, wie der Bischof die Aufsicht über Unikathe sicherstellt. Unter anderem ist eine Berichterstattung zu bestimmten Themen im Verwaltungsausschuss erforderlich sowie eine Teilnahme zu bestimmten Themen an den Sitzungen des Diözesanvermögensverwaltungsrates.
Satzung des Zweckverbandes
Die beiden Justiziare Prof. Dr. van der Broeck (Bischöfliches Ordinariat) und Herr Griep (Caritasverband für die Diözese Mainz), erweitert um die fachliche Expertise der beiden Juristinnen Frau Kewes und Frau Knauff (beide Bischöfliches Ordinariat) haben die Grundlagen für die Satzung erarbeitet, die mit vielen Trägern rückgebunden wurde.
Pate für den Satzungsentwurf war die Satzung des Kita-Zweckverbands im Bistum Essen.
Umfang der Trägerschaften im Bistum Mainz
Das Bistum Mainz steht weiterhin vor großen finanziellen Herausforderungen. Bis zum Jahr 2030 haben Schätzungen zur Kirchensteuerentwicklung schon vor Corona einen Rückgang von 30% der Kirchensteuer prognostiziert. In den Bereich der Kitas plante das Bistum Mainz für das Jahr 2021 rund 17 Millionen Euro zuzüglich der Bauaufwendungen und einen erforderlichen Overhead an Kirchensteuermitteln.
Das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) in Rheinland-Pfalz sieht eine angemessene Eigenleistung der Träger auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung vor.
Mit Blick auf die langfristig rückläufigen Kirchensteuereinnahmen wird der diözesane Zuschuss für das Budget von Unikathe für alle Personal-, Sach-, Overhead- sowie Bau-und Investitionskosten begrenzt sein.
Ziel der Verhandlungen mit den Kommunen in Hessen und der Rahmenvereinbarung in Rheinland-Pfalz ist die Beibehaltung möglichst vieler Trägerschaften mit reduzierten Finanzierungsanteilen in veränderten Strukturen.
Über die Zukunft der Kindertagesstätte entscheidet immer die Pfarrei als Trägerin der Einrichtung im Zusammenspiel mit der Bistumsleitung. Pfarreien und ihre Kitas sind vor Ort verlässliche und kompetente Partner für Familien und unterstützen die Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz.
Im Jahr 2019 wurden drei katholische Kitas in Kelsterbach, die in der Trägerschaft der Pfarrei waren, an den CV Offenbach übertragen. Die katholische Kindertagesstätte in Aschbach ist an die Ortsgemeinde übertragen worden. Die eingruppige Kita in Mainz-Hechtsheim wurde geschlossen. Der Hort Arche Noah in Heppenheim wurde im Sommer 2020 in kommunale Trägerschaft überführt.
Bis zum 31.03.2023 sind 12 Kitas in andere Trägerschaft (Caritasverband oder Kommune) abgegeben worden.
Es ist und bleibt das Ziel, möglichst viele Kitas aus der pfarrgemeindlichen Trägerschaft in Unikathe zu übertragen.