Informationen zur Anerkennung ausländischer Fachkräfte

(c) Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.

Bevor Personen mit ausländischen Abschlüssen in deutschen Kindertagesstätten arbeiten können, müssen sie einen Antrag auf Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf stellen.

Regelung in Hessen:

Hier finden Sie Ansprechpartner für das Land Hessen.

https://www.grosse-zukunft-erzieher.de/auslaendische-fachkraefte/

https://www.grosse-zukunft-erzieher.de/auslaendische-fachkraefte/

Regelung in Rheinland-Pfalz:

Personen mit einer deutschen oder ausländischen schulischen Ausbildung im pädagogischen Bereich (z.B. Fachschulabschlüsse als Sozialassistentin und Sozialassistent, Erzieherin und Erzieher, Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger) können einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung im Sinne der Mindestverordnung stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier auf den Seiten des Bistums Limburg.